Justiz-Premiere

Verwaltungsgericht: Erstmals zwei blinde Richter

Österreich
31.07.2013 14:25
Im neu geschaffenen Bundesverwaltungsgericht werden erstmals in Österreich blinde Richter eingesetzt. Der Präsident des Gerichts, Harald Perl (Mitte), stellte die beiden designierten Richter Alexander Niederwimmer (links) und Gerhard Höllerer (rechts) am Mittwoch der Öffentlichkeit vor. Perl sprach von einem "sehr wichtigen Schritt" mit "Vorbildwirkung".

"Ich freue mich wirklich sehr, die beiden neben vielen anderen Kollegen mit im Team zu haben", sagte Perl. Die beiden Bewerber hätten wie alle anderen auch das Auswahlverfahren durchlaufen. Mit der Ernennung sei ein "historischer Schritt" gesetzt worden. Perl hofft, dass das nun zur Normalität werde.

"Nicht als Blinder, sondern als Rechtskundiger entschieden"
Niederwimmer erklärte, er sei stolz auf seine Ernennung, vor allem, da er wisse, dass seine Behinderung beim Auswahlverfahren keine Rolle gespielt habe. Der Polizeijurist betonte, dass die fehlende Sehkraft seine Arbeit nicht einschränke: Er habe in seiner bisherigen Tätigkeit bei der Polizei etwa Lokalaugenscheine durchgeführt. "Ich habe nicht als Blinder, sondern als Rechtskundiger entschieden." Das Aussehen von Betroffenen sei für eine Beurteilung von Sachverhalten nicht relevant.

Auch Höllerer betonte, ein blinder Mensch habe in diesen Bereichen keine Einschränkungen. Der neu bestellte Richter kann auf eine 26-jährige Tätigkeit als Jurist im Wissenschaftsministerium verweisen. Seit dem Vorjahr war der Ministerialrat stellvertretender Leiter der Ombudsstelle für Studierende.

Verwaltungsgericht übernimmt Aufgaben von Asylgerichtshof
Der neue Verwaltungsgerichtshof nimmt am 1. Jänner 2014 seine Tätigkeit auf. Insgesamt gehen im Zuge der Justizreform 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden in insgesamt elf Verwaltungsgerichten auf. Neben den neun Gerichtshöfen der Länder sind das der neue Bundesverwaltungsgerichtshof und das Bundesfinanzgericht.

Asylgerichtshof und Unabhängiger Finanzsenat werden aufgelöst, das Bundesverwaltungsgericht übernimmt die Aufgaben des Asylgerichtshofs. Sitz des Gerichts ist in Wien, Außenstellen gibt es in Graz, Innsbruck und Linz.

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