Keine Unterkunft

BH: „Fehler in Kommunikation mit dem Jugendlichen“

Vorarlberg
07.02.2025 15:57
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Der Fall des 16-jährigen Vorarlbergers, dem die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Hilfe bei der Unterkunftssuche versagt hatte, wurde von den Zuständigen der BH, der Fachaufsicht des Landes und dem Kinder- und Jugendanwalt aufgearbeitet. Fazit: Es seien zwar Fehler passiert, aber das System funktioniere dennoch.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen die Zuständigen der BH Feldkirch hatten die Oppositionsparteien des Landtags eine lückenlose Aufklärung gefordert. Die zuständige Landesrätin Barbara Schöbi-Fink lud am Freitag zum „Runden Tisch“, an dem neben den Politikern auch die Bezirkshauptleute sowie der Kinder- und Jugendanwalt teilnahmen. Die Fragen zum Fall des 16-Jährigen seien unter Berücksichtigung der Verschwiegenheitspflicht „von fachlicher Seite beantwortet“ worden, hieß es nach dem Treffen. 

Schöbi-Fink stellte fest, dass der Zeitraum kritisch gesehen werde, in welchem dem Jugendlichen der Kontakt zur Bezirkshauptmannschaft verwehrt wurde. Darüber hinaus habe die Bezirkshauptmannschaft bereits eingeräumt, dass auch Fehler in der Kommunikation mit dem Jugendlichen passiert seien.

Die Landesrätin betonte aber ebenfalls, dass die Evaluierung der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2023 dem KJH-System Vorarlberg grundsätzlich ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt habe. 2024 leisteten die Kinder- und Jugendhilfen in 2319 Fällen Erziehungsunterstützung. In 397 Fällen kamen die Heranwachsenden in Einrichtungen, in 267 Fällen zu Pflegefamilien.

Bei den 397 institutionell betreuten Kindern und Jugendlichen sei es bei 6,5 Prozent zu einem Abbruch der Betreuung gekommen, entweder durch die Obsorgeberechtigten, den Jugendlichen beziehungsweise die Jugendliche oder durch die Einrichtung. „Es ist aus unterschiedlichen Gründen, etwa bei Konflikten oder Widerständen gegen Regeln, leider nicht immer möglich, Jugendliche in diesen Einrichtungen zu halten.“

„Bereitschaft der Jugendlichen muss vorhanden sein“
Wenn Jugendliche von Einrichtungen der privaten Kinder- und Jugendhilfe nicht mehr betreut werden könnten, würden dem oder der Jugendlichen im Rahmen von Hilfeplanungen so lange Unterstützungsangebote gemacht, bis wieder eine Aufnahme in eine geeignete Einrichtung möglich sei. Dazu müsse aber auch die Bereitschaft des oder der Jugendlichen gegeben sein, das Angebot anzunehmen. In „äußerst seltenen Fällen“, bei sogenannten „Grenzgängern“, stößt das Hilfesystem laut Schöbi-Fink an seine Grenzen.

Das sei nicht nur in Vorarlberg eine Herausforderung, sondern in ganz Österreich. „Aber es gibt sie und es ist wichtig, auf deren Lebenssituation zu reagieren und im Sinne der Kinder und Jugendlichen alles Mögliche zu versuchen, um die richtige Hilfestellung zu finden“, betonte die Landesrätin. Zu der Thematik plane das Land für das Frühjahr schon seit längerem ein Gespräch mit einem anerkannten Experten, dazu werden auch Vertreter und Vertreterinnen aus Politik, Polizei und Justiz eingeladen.

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