Opfer überlebte knapp

„Weihnachtsmann“ wegen Mordversuchs angeklagt

Wien
24.01.2025 13:41

Jener 60-Jährige, der Ende Juli des Vorjahres im Sigmund-Freud-Park in Wien-Alsergrund mit einem Messer auf einen 54-Jährigen eingestochen hatte, wird wegen Mordversuchs angeklagt. Der Beschuldigte, der aufgrund seines Äußeren – darunter ein markanter weißer Bart – in der Justizanstalt Josefstadt als „Weihnachtsmann“ bezeichnet wird, hatte seinen Kontrahenten lebensgefährlich verletzt.

Der Angeklagte hatte sich am 29. Juli 2024 mit einem Freund vor der Votivkirche getroffen, wobei die beiden dem Alkohol zusprachen. Zu vorgerückter Stunde tanzten sie zur Musik, die eine Gruppe junger Burschen und Frauen abspielten, die sich in die Wiese gelegt hatten und feierten. Im Zuge dessen kam es laut Staatsanwaltschaft – die Anklageschrift liegt der APA vor – aus „noch ungeklärten Gründen“ zu einer Prügelei zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer.

Tatmesser in Pflanzentrog vergraben
Der „Weihnachtsmann“ stieß den 54-Jährigen schließlich in ein Gebüsch. Als sich jener aufgerappelt hatte und auf den Angeklagten zukam, zog dieser ein Klappmesser, packte den 54-Jährigen mit der linken Hand an der rechten Schulter „und führte mit seiner rechten Hand fünf gezielte Stichbewegungen mit dem Messer gegen die Oberkörpervorderseite des Mannes aus. Nach dem fünften Stich ließ er von ihm ab und lief davon. Auf seinem Fluchtweg vergrub er das Messer in einem Pflanzentrog“, ist in der Anklageschrift zum Tatablauf zu lesen.

In Brust und Bauch gestochen
Die Klinge drang dem Niedergestochenen zweimal in den linken Brustkorb, wobei der Brustkorb eröffnet wurde und ein Stichkanal bis an das dem Herzen vorgelagerte Fettgewebe reichte, das Herz selbst jedoch unverletzt blieb. Ein Stich ging in die rechte Brust, der ebenfalls die Brusthöhle eröffnete und einen Pneumothorax – eine Ansammlung von Luft zwischen Lunge und Brustwand – bewirkte. Zwei weitere Stiche eröffneten die Bauchhöhle, durchsetzten die Bauchmuskulatur und erreichten die Dickdarmschlinge, wobei diese unbeschädigt blieb.

Eine junge Ärztin, die zufällig in der Nähe war, leistete dem lebensgefährlich Verletzten Erste Hilfe. Dank der funktionierenden Rettungskette und einer in einem nahe gelegenen Spital durchgeführten Notoperation überlebte der Mann.

Freiwillig bei Polizei gestellt
Der 60-Jährige hatte sich Ende August freiwillig auf einer Polizeiinspektion gestellt, nachdem mit einem Foto, das ein Zeuge kurz vor der Tat im Sigmund-Freud-Park aufgenommen hatte, per medialer Veröffentlichung nach ihm gefahndet worden war. Aufgrund seiner auffallenden Erscheinung hatten ihn mehrere Personen – darunter sein ehemaliger Chef und sein Bruder – identifiziert.

Der von der Wiener Rechtsanwältin Anita Schattner vertretene Angeklagte bestreitet den Tötungsvorsatz. Demgegenüber meint der Staatsanwalt, der 60-Jährige habe es während der Attacke zumindest ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden, den Angegriffenen „durch die gezielten Messerstiche in den Oberkörper zu töten. Insbesondere war ihm bewusst, dass fünf derartige Stiche, wenn sie mit einem Messer mit einer Klingenlänge von ungefähr sieben Zentimeter ausgeführt werden, zum Tod führen können“, wie es in der Anklageschrift heißt.

Bis zu lebenslanger Haft droht
Die Anklage ist bereits rechtskräftig und ein Prozesstermin fixiert. Der „Weihnachtsmann“ wird sich am 24. Februar vor Geschworenen verantworten müssen. Im Fall einer anklagekonformen Verurteilung drohen ihm mindestens zehn, schlimmstenfalls 20 Jahre oder gar lebenslange Haft.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt