Falsche Abnehmspritzen

Geld sprudelte, doch die Kilos blieben auf Hüften

Oberösterreich
16.12.2024 19:17

Strafprozess um gefälschte Abnehmspritzen im Landesgericht Steyr (OÖ). Ein Arzt und zwei Arzneimittel-Händler verdienten, während Patienten Probleme bekamen. Die beiden Händler wurden dafür nun jeweils wegen grob fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig.

Läufer verlieren auch als Hobbysportler viele Kilos und brauchen vermutlich die Abnehmspritze nicht, um die es beim Prozess am Landesgericht Steyr ging. Zweimal musste vertagt werden, dann zogen sich die Vernehmungen unerwartet, und es gab mehrere Termine. Denn die beiden Angeklagten (46, 54) – zwei Arzneimittelhändler – waren nicht geständig und laut Beobachtern sehr redefreudig und erklärungsbedürftig.

Ging es doch darum, ein drohendes Urteil wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz abzuwehren.

Die Anklage warf den Händlern vor, dass sie gefälschte Ozempic-Abnehmspritzen an einen Schönheitschirurgen weitergegeben haben. 499 Euro pro Packung soll der Mediziner dann von Patienten dafür verlangt haben, in Apotheken, wo das Mittel meist vergriffen ist, wandert es um 199 Euro über den Ladentisch. Der Chirurg soll selbst 205 Euro für jeden der 225 Pens bezahlt haben, die er in nur einem Monat bezogen haben soll.

Weil in den Spritzen, die sich optisch vom Original eindeutig unterscheiden, statt des Wirkstoffs Semaglutid aber Insulin war, wirkten sie nicht, im Gegenteil: Bei drei Patientinnen soll es zu Komplikationen gekommen sein. Die Anzeige einer 32-Jährigen brachte die Ermittlungen ins Laufen.

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Der Mediziner verschrieb das Mittel weiterhin, obwohl ihn eine Patientin schon auf die Nebenwirkungen aufmerksam gemacht hatte.

Opferanwältin spricht von Vorsatz

Ein Zivilprozess gegen den Arzt hatte vorab schon in einem Vergleich geendet. Die – noch nicht rechtskräftigen – Urteile beim Strafprozess am Montag: sechs Monate bedingt auf drei Jahre wegen grob fahrlässiger Körperverletzung gegen beide. Ein Händler muss außerdem 720 Euro, der andere 6600 Euro Geldstrafe zahlen. 

Eines der beteiligten Unternehmen wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 4250 Euro verurteilt. Ein Angeklagter akzeptierte das Urteil, der andere kündigte Rechtsmittel an, ebenso die Staatsanwaltschaft.

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