Prozess in Graz

Messerstecherei in Asylheim: Zwei Bewohner verurteilt

Österreich
25.04.2013 10:20
Zwei Pakistanis sind am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht von einem Geschworenensenat wegen versuchten Mordes bzw. schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Die Männer sollen einen Landsmann in einem Asylwerberheim in Graz mit einem Messer schwer verletzt haben. Der Haupttäter wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt, sein Komplize zu 18 Monaten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Vorfälle im Juni vergangenen Jahres ließen sich auch an drei Prozesstagen nicht genau klären. Fest steht, dass der Messerstecherei eine Schlägerei zwischen mehreren Pakistanis vorausgegangen war. Daraufhin dürfte es zu dem Racheakt gekommen sein.

"Ich bring' dich um. Heute stirbst du oder ich", soll der 31-jährige Erstangeklagte gesagt haben. Wenig später habe er laut Anklägerin seinem Widersacher ein Messer in den Bauch gerammt. Sein mitangeklagter Freund (28) soll das Opfer dabei festgehalten haben. Andere Bewohner hatten die beiden Kontrahenten getrennt, der Schwerverletzte konnte durch eine Notoperation gerettet werden.

"Diese Männer haben versucht, ein Leben auszulöschen"
Der Haupttäter wollte sich im Prozess an nichts erinnern können, angeblich habe er bei der vorausgegangenen Prügelei einen Schlag auf den Kopf bekommen und sei anschließend bewusstlos geworden. "Wenn er sich an den Schlag erinnern kann und an den Täter, dann hat er keinen Gedächtnisverlust", hielt der Gerichtspsychiater diese Version jedoch für ausgeschlossen.

"Diese beiden Männer haben versucht, ein Leben auszulöschen", hielt die Staatsanwältin fest. Zu den Entlastungszeugen, die den Zweitbeschuldigten alle nicht gesehen haben wollen, meinte sie: "Er wird offensichtlich geschützt, ich weiß nicht, warum."

Laut Verteidigung waren die beiden Angeklagten zwar in die Schlägerei verwickelt gewesen, hatten jedoch schon vor dem Messerstich das Haus verlassen. Die Tat soll demnach ein unbekannter Dritter begangen haben. "Es gab kein Motiv für einen Mord", meinte einer der Anwälte. Die Geschworenen schenkten dieser Version jedoch keinen Glauben und befanden die beiden Männer für schuldig.

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