„Kommt mit Messern“

Gewaltaufruf gegen Ministerin: 8000 Euro Strafe

Oberösterreich
19.11.2024 15:47

Ein Psychotherapeut sollte vielleicht besser wissen, was er mit Aussagen auslösen kann – jetzt bekommt ein Wiener dafür die Rechnung präsentiert. Denn der 57-Jährige hatte im Internet aufgerufen, mit Messern zu einer Veranstaltung der Grünen Justizministerin in Wels zu kommen und stand deshalb vor Gericht.

„Bitte kommt mit Stichwaffen, Klingen nur bis 10 cm!“ – dieser „halbwitzige“ Kommentar unter einer Online-Einladung auf Facebook zu einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen in Wels bringt einen Wiener Psychotherapeuten vor den Richter. Denn die Staatsanwaltschaft konnte über die Ansage gar nicht lachen und ortete eine „Aufforderung zu mit Strafe bedrohter Handlung“ – und darauf stehen bis zu zwei Jahre Gefängnis.

Wie argumentiert Angeklagter
Am Dienstag muss sich der 57-Jährige deshalb vor dem Einzelrichter am Linzer Landesgericht verantworten. „Ich habe verstanden, dass man diese Aussage auch falsch interpretieren kann. Ich habe über die Grenze geschossen. Ich will mir die Karriere und was ich aufgebaut habe, nicht zerstören“, zeigte sich der Angeklagte auch sofort reumütig.

Er habe nach dem Attentat im deutschen Solling, das eine Woche zuvor passiert war, die Diskussion um die Länge von Messerklingen einfach falsch gefunden. Im Nachhinein habe er erst bemerkt, was er mit seinem Posting angerichtet habe.

Der Prozess war nach einer halben Stunde vorbei und endete mit einer Diversion und einer damit verbundenen Geldstrafe in der Höhe von 8000 Euro, die er innerhalb von zwei Wochen bezahlen muss. Der Wiener ist damit nicht vorbestraft.

Körperverletzung impliziert
Nach österreichischem Recht ist es übrigens erlaubt, ein Messer eingesteckt zu haben – außer, man ist Asylwerber, Asylberechtigter, illegal in Österreich aufhältig, mit einem behördlichen Waffenverbot belegt oder man bewegt sich zum Beispiel in der Waffenverbotszone beim Hinsenkampplatz in Linz-Urfahr.

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