Am Schöffengericht in Feldkirch ist am Donnerstag ein 64-jähriger Pensionist wegen betrügerischer Krida schuldig gesprochen worden. Der Mann hatte seinen Gläubigern eine Erbschaft verschwiegen.
Am Anfang allen Übels stand ein klassischer Fall von „zu viel Monat am Ende des Geldes“. Weshalb gegen den Pensionisten am Bezirksgericht Bregenz ein Konkursverfahren eingeleitet wurde. Um an Vermögenswerten zu retten, was noch zu retten war, verheimlichte der Angeklagte jedoch so einiges an Besitz, wodurch seine Gläubiger getäuscht wurden. Laut Strafantrag hatte der Beschuldigte im Konkursverfahren unter anderem eine Erbschaft in Höhe von 310.000 Euro verschwiegen. Außerdem den Besitz von drei Autos. Um diese vor der Exekution zu retten, wurden die Fahrzeuge auf seine Frau angemeldet. In einem Fall soll auch deren Untermieter mitgemischt haben. Wodurch sich die beiden als Beitragstäter schuldig machten. Zudem hatte die zweitangeklagte Ehefrau im Rahmen des Konkursverfahrens verschwiegen, Wertpapiere in Gesamthöhe von 3700 Euro zu besitzen.
Bis zum OGH in Den Haag gezogen
Im Prozess plädierte der 64-jährige Pensionist auf nicht schuldig und sagte, die 310.000 Euro seien das Resultat eines Erbschaftsstreits mit der Freundin seines verstorbenen Vaters. „Er hatte ihr alles vererbt. Da zog ich vor Gericht bis zum OGH in Den Haag.“ Die 310.000 Euro seien jedoch nur für die Deckung der Prozesskosten gewesen. Deshalb habe er das auch nicht angegeben. Geerbt habe er jedenfalls keinen Groschen.
Was der Schöffensenat am Ende als Schutzbehauptung wertet: „Ich gehe nicht davon aus, dass jemand bis zum OGH klagt, wenn er nicht in der Annahme ist, dass ihm das Geld zusteht“, findet die vorsitzende Richterin Silke Sandholzer deutliche Worte. Denn laut Gesetz reicht schon die Annahme beziehungsweise Aussicht auf eine Erbschaft aus, dass diese bei einem Konkursverfahren angegeben werden muss.
Ich gehe nicht davon aus, dass jemand bis zum OGH klagt, wenn er nicht in der Annahme ist, dass ihm das Geld zusteht.
Richterin Silke Sandholzer
Das noch nicht rechtskräftige Urteil für den Erstangeklagten lautet: fünf Monate Haft auf Bewährung und 4500 Euro Geldstrafe. Seine dem Prozess ferngebliebene Gattin wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 1680 Euro verurteilt. Der drittangeklagte Untermieter wurde hingegen freigesprochen.
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