Bebauung von ausgewiesenen Hochwasserflächen soll wieder erlaubt werden. Die Grünen sprechen von „Fahrlässigkeit“.
Seit 2021 muss nicht bebautes Bauland in Gebieten, die statistisch gesehen, alle 30 Jahre von Hochwasser betroffen sind (HQ30-Flächen) in Grünland zurück gewidmet werden. Geht es nach dem Land, dann soll die Bebauung dieser Zonen wieder erlaubt sein. Eine entsprechende Gesetzesnovelle ist aktuell in Begutachtung und soll noch heuer vom Landtag beschlossen werden.
Unsensibler Zeitpunkt und zusätzliche Kosten durch Hilfszahlungen
Kritik dazu kommt von den Grünen, die angesichts der vergangenen Hochwasserereignisse von einem unsensiblen Zeitpunkt und grober Fahrlässigkeit sprechen, so Klubobfrau Anja Haider-Wallner. Zudem ignoriere man damit die Expertise der Raumordnungskonferenz (ÖROK) und riskiere zusätzliche Kosten durch Hilfszahlungen.
Landesrat Dorner: Novelle auf Wunsch der Gemeinden
Die Forderung der Grünen: Bestehende Rückwidmungsverpflichtung unangetastet lassen und mehr in die Renaturierung zu setzen. Aus dem Büro von Landesrat Dorner (SPÖ) heißt es, dass es sich bei der Novelle um eine Verfahrenserleichterung handele, welche auf Wunsch der Gemeinden durchgeführt werden soll.
Bebauung nur unter strengen Auflagen
Eine zwingende Rückwidmung der Flächen, wie zuletzt verpflichtend, sei oft nicht nötig, da eine Gemeinde ein Gebiet zu jeder Zeit durch das Setzen geeigneter Maßnahmen hochwasserfrei stellen. Bis dahin soll eine Bebauung nur unter strengen Auflagen möglich sein und die Hochwassergefährdung im Flächenwidmungsplan kenntlich gemacht werden. „Verantwortungslosigkeit“ wirft Dorner den Grünen vor, die im Bund den Beschluss einer österreichweiten Bodenschutzstrategie blockieren.
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