In Zürich (Schweiz) zog die Polizei Ende August einen Autofahrer aus dem Verkehr. Der Opel-Fahrer hatte ein Porträt von Adolf Hitler an seiner Heckscheibe angebracht. Dem Fahrer drohen keine Konsequenzen. In der Schweiz sind Symbole des Nationalsozialismus nicht verboten.
Zumindest derzeit noch – denn im April stimmte der Nationalrat für ein Verbot extremistischer Symbole. Der Bundesrat arbeitet derzeit an einem entsprechenden Gesetz.
Laut der Züricher Polizei sei derzeit „ein Bild allein in dieser Form strafrechtlich nicht relevant“. Ein Verstoß gegen das Gesetz würde erst vorliegen, wenn das Bild mit einem Aufruf zu Hass oder Gewalt verbunden wäre.
Geschmacklose Witze
In den Kommentaren unter dem Beitrag herrscht Empörung bei vielen Nutzern. Ein User fordert: „Dem sollte man das Auto wegnehmen!“ Ein anderer hingegen meint: „Schwarzer Humor“. Insgesamt häufen sich in den Kommentaren derbe und makabre „Witze“.
Das Foto wurde auf dem Instagram-Account „Szene isch Züri“ veröffentlicht. Versehen wurde das Foto mit folgender Frage: „Was lauft mit gwüsse Lüt falsch?“ („Was läuft mit gewissen Menschen falsch?“)
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