Wer diesem Prozess lauscht, glaubt er ist im falschen Film. Eine zweifache Mutter wird nach einer langen Clubnacht gegen sechs Uhr Früh von drei Männern nach Hause gebracht. Sie dröhnt sich mit zehn Benzos zu und wird danach in wehrlosem Zustand von einem der Besucher missbraucht. Während die Kinder bereits aufgestanden waren und im Wohnzimmer Smartphone-Videos schauten.
Zuerst bindet der angeklagte DJ der Richterin im Wiener Landesgericht einen kuriosen Bären auf. Er habe sein Nasenpiercing verloren, wollte sich vom Opfer, das weggetreten im Bett lag, einen ausborgen: „Damit das Loch nicht zuwächst.“ Er weckte die Frau, es sei zum Kuss gekommen und zu Berührungen im Intimbereich. „Da hat sie meine Hand weggedrückt und ich hab aufgehört“, behauptet er. Die Jogginghose und den Slip habe er ihr anschließend nur ausgezogen, um vor seinen Freunden damit anzugeben: „Ich fand das lustig.“
„Geschenktes“ Geld wieder gestohlen
Zur Vorgeschichte: Die junge Frau, eine zweifache Mutter von Kindern im Volksschulalter, verbrachte die Nacht in einem Club in Niederösterreich. Der DJ stahl ihr 60 Euro aus der Tasche, um ihr dann großzügig 100 zu schenken. So gewann er das Vertrauen der Frau, die schließlich bei Morgengrauen von ihm und zwei seiner Freunde nachhause begleitet wurde.
Zehn Benzos zur Beruhigung
In ihrer Wohnung nahm der DJ seinem Opfer die 100 Euro wieder aus der Tasche. Als die Frau merkte, dass das Geld weg war, brach sie in Panik aus. „Sie hat Tabletten genommen. Zur Beruhigung“, berichtet die „Nanny“ der Kinder als Zeugin. Offenbar rund zehn Benzos, die die Betrunkene rasch völlig außer Gefecht setzten. Die Gäste brachten die junge Mutter ins Schlafzimmer, der DJ blieb und missbrauchte die Wehrlose. Womit er nachher vor seinen Freunden prahlte und ihren Slip schwang. DNA-Spuren und andere Beweise belegen den Missbrauch.
Ich bin froh, dass mein Mandant eine zweite Chance bekommen hat.

Anwalt Sascha Flatz verteidigt.
Bild: zVg
Mildes Urteil dank spätem Geständnis
Die Erzählungen vom Angeklagten und den Zeugen sind verstörend. Weil immer wieder die Kinder zur Sprache kommen. Die zwischenzeitlich aufgestanden waren und auf ihr Frühstück warteten. „Ich habe ihnen mein Handy zum Spielen gegeben, weil bei ihrem der Akku ausgegangen ist“, berichtet etwa der Angeklagte. Der die Tat am Schluss der Verhandlung doch noch gesteht. Und so glimpflich mit 18 Monaten bedingter Haft samt Auflagen davonkommt.
„Ich bin froh, dass mein Mandant eine zweite Chance bekommen hat und auch das Schmerzensgeld anerkannte“, ist sein Anwalt Sascha Flatz mit dem rechtskräftigen Urteil zufrieden. Wenngleich auch nicht in vollständiger Höhe. Die Frau wollte 5000 Euro, anerkannt wurden 2500 Euro Schmerzensgeld.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.