Finanzjongleur René Benko ist gegen den „Spiegel“ in zwei Gerichtsinstanzen abgeblitzt. Das geht aus einem – noch nicht rechtskräftigen – Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 22. Juli hervor, der der „Krone“ vorliegt.
Das deutsche Nachrichtenmagazin hatte Anfang Mai berichtet, dass das Herrscherhaus von Abu Dhabi sich in seiner Ehre gekränkt fühle und als „höchst exklusiver Geldgeber“ der finanzmaroden Signa-Gruppe „derzeit Druck auf den österreichischen Ex-Milliardär“ mache.
Wörtlich hieß es etwa: „Die Familie um Abu Dhabis Herrscher Mohamed bin Zayed al Nahyan, zugleich Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate, verlangt nach Spiegel-Informationen von Benko viel Geld zurück.“ Es gehe dabei unter anderem um Kredite über 713 Millionen Euro, die der vom Herrscherhaus kontrollierte Staatsfonds Mubadala in Benkos undurchsichtiges Signa-Konstrukt gesteckt habe.
Benko ging gegen den „Spiegel“ vor und wollte vor Gericht eine Einstweilige Verfügung erwirken. Erst in Köln. Dann in Hamburg, wo der Antrag zunächst vom Landgericht und nun auch vom Oberlandesgericht abgewiesen wurde. Die OLG-Richter sahen die Berichterstattung als „nicht ehrenrührig“ an.
Benko und die Bodyguards
Unter Verweis auf einen „Kenner der Geldgeber“ hatte der „Spiegel“ in dem Artikel auch dessen Einschätzung kundgetan, wonach Benko „nun wohl mehr Bodyguards benötigen“ werde.
Laut „Krone“-Informationen hat sich der Immobilienspekulant, dem einst von Altkanzler Sebastian Kurz die Türen im arabischen Raum geöffnet worden waren, schon lange vor diesem „Spiegel“-Bericht eine Vielzahl an Bodyguards und Sicherheitskräften geleistet, die ihn auf Schritt und Tritt begleiteten, auch im Jet. Dafür wurden einst mehrere Sicherheitsfirmen engagiert. Der finanzielle Aufwand dafür war durchaus beachtlich: knapp 44.000 Euro im Juni 2023, knapp 29.000 Euro im Juli 2023.
Seit dem Zusammenbruch des Signa-Konzernkonglomerats und Benkos eigenem Konkurs werden die Personenschützer offenbar im Wege einer der Privatstiftungen finanziert.
Trifft das zu, dann könnten die Stiftungsvorstände früher oder später einigen Erklärungsbedarf bekommen: René Benko zählt nämlich nicht zum Kreis der Begünstigten dieser Stiftung.
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