Die Salzburger Landesregierung prüft rechtlich, ob die Abschussverordnung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof haltbar ist. Derweil wird das Tier noch nicht gejagt. Die Verordnung könnte aber in der kommenden Woche fixiert werden.
Aufregung um die Wolfsjagd in Salzburg nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Denn: Wölfe müssen weiter geschützt und dürfen nicht gejagt werden. Die Salzburger Landesregierung hat noch am Donnerstag durch das Urteil keine Auswirkungen auf ihre Pläne gesehen. Am Freitag schaute die Sache anders aus. Eigentlich hätte der Abschuss am Freitag genehmigt werden sollen.
Zwar geht Landesvize Marlene Svazek (FPÖ) weiterhin davon aus, dass die Verordnungen zum Abschuss von Schadwölfen rechtskonform sind, aber sie werden jetzt doch noch einmal durch den Landeslegisten überprüft. Prinzipiell gehe man aber davon aus, dass die Verordnungen rechtlich halten, da die Entnahme nur als letzte Maßnahme in Gebieten, die nicht schützbar sind zur Anwendung kommen. „Wir werden uns den Wortlaut des Urteils genau anschauen und auch in die Verordnung mit einlaufen lassen“, sagt Svazek. Ihr gehe es jetzt vor allem um die Rechtssicherheit für alle Beteiligten, auch für die Landwirte und Jäger. Anfang der kommenden Woche soll die Entnahme-Verordnung dann aber kommen.
Für den Niedernsiller Wolf, der auf einer Alm Anfang Juli drei Schafe gerissen hatte, bedeutet das weiter eine Schonfrist. Nicht alle glauben an die Rechtswirksamkeit der Salzburger Verordnung. Dass das EU-Urteil auch für Salzburg gilt, ist für die Grünen eindeutig. „Der EuGH stellt klar, dass die aktuellen Wolfsabschüsse widerrechtlich sind und gestoppt werden müssen“, sagt Landtagsabgeordnete Kimbie Humer-Vogl (Grüne). Für sie müssten aktuelle Abschussverordnungen eingefroren werden.
Auch Naturschutzbund kritisiert Verordnung
Ähnlich sieht dies Hannes Augustin vom Naturschutzbund: „Man muss die Vorgaben ernst nehmen und sich nicht darüber hinwegsetzen wie Marlene Svazek“. Der Naturschutzbund war wie andere Organisationen auch in die Erstellung der Verordnung eingebunden. Augustin kritisierte neben mangelnder Konformität mit EU-Recht weiters, dass die Verordnung nicht zielführend sei und auch nicht im Einklang mit dem Nationalparkgesetz stehe.
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