Bereits seit Mai sind sie heuer wieder in Kraft – die Fahrverbote für den Ausweichverkehr. Tirol setzt bekanntlich beim Urlauberverkehr auf diese Maßnahme, damit Durchreisende im Falle eines Staus nicht von der Autobahn oder von Hauptverkehrsrouten abfahren und das niederrangige Straßennetz verstopfen. Bisher gab es fast 40.000 Zurückweisungen – und jetzt beginnt erst die Hauptreisezeit!
Auch bei Stau oder stockendem Verkehr ist das Abfahren von den Hauptverkehrsrouten auf das niederrangige Straßennetz verboten – ausgenommen Ziel-, Quell- oder Anrainerverkehr. Ziel dieser Maßnahme – diese gilt seit 2019 sowohl im Sommer als auch im Winter – ist es, die Versorgungssicherheit in den Gemeinden aufrechtzuerhalten.
Seit Anfang Mai wird kontrolliert
Heuer begannen die Fahrverbote aufgrund der zahlreichen Feiertage bereits Anfang Mai. Sie gelten jeweils samstags, sonn- und feiertags von 7 bis 19 Uhr und werden von Sicherheitsorganen und der Polizei kontrolliert.
Alles in allem habe es zwischen 9. Mai und 23. Juni bereits 38.500 Zurückweisungen gegeben. Die meisten im Bezirk Reutte mit 19.000. Dahinter folgen der Bezirk Kufstein (11.000), der Großraum Innsbruck/Innsbruck-Land (8000) und der Bezirk Imst mit 500 zurückgewiesenen Fahrzeugen.
Die Fahrverbote gelten für jene Fahrzeuge, die das niederrangige Straßennetz als Ausweichroute nutzen – sowohl Anrainer als auch sonstiger Ziel- und Quellverkehr (an- und abreisende Gäste, Warenanlieferung, usw.) sind ausgenommen.
„Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit“
„Tirol setzt auf einen konsequenten Schutz der Anrainerinnen und Anrainer sowie die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in unseren Gemeinden“, begründet Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) einmal mehr das Vorgehen.
Verkehrslandesrat René Zumtobel (SPÖ) ergänzt: „Nun stehen die Sommerferien vor der Tür und tausende Urlaubende zieht es in den kommenden Wochen in den Süden. Wir möchten daher nochmals an die über 40 Fahrverbote und den Einsatz von Dosierampeln am niederrangigen Straßennetz erinnern und appellieren an alle Verkehrsteilnehmenden, die Hauptrouten zu nutzen und am hochrangigen Verkehrsnetz zu bleiben.“
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