Prozess in Wien

Mädchen zur Übermittlung von Sex-Videos genötigt

Wien
19.06.2024 14:37
Porträt von krone.at
Von krone.at

Ein 15-jähriges Mädchen hatte im vergangenen November im Instant-Messenger-Dienst Snapchat einen Burschen kennengelernt, der sie derart unter Druck setzte, dass sie ihm am Ende mehrere Videos übermittelte, die sie bei der Vornahme geschlechtlicher Handlungen zeigten. Am Mittwoch saß der 19-Jährige am Wiener Landesgericht – er fasste eine Bewährungsstrafe aus. 

Bei dem Fall handelt es sich um Cyber-Grooming – das gezielte Manipulieren minderjähriger Opfer im Internet zur Begehung sexuell motivierter Übergriffe. Zunächst hatte der junge Mann mit der Betroffenen ein unverfängliches Gespräch geführt, an dessen Ende er um ein Foto ihres entblößten Oberkörpers bat.

Bursch baute Drohkulisse auf
Laut Anklage schickte ihm das Mädchen ein solches freiwillig. Damit baute der Bursch dann eine Drohkulisse auf. Am nächsten Tag forderte er weitere Fotos. Als die 15-Jährige sich weigerte, drohte er ihr mit der Veröffentlichung des ersten Bildes sowie ihrer Handy-Nummer und Wohnanschrift.

„Er ist recht aggressiv vorgegangen. Sie hat sich dem Druck gebeugt“, schilderte die Staatsanwältin. In weiterer Folge brachte der Bursch die 15-Jährige dazu, dass sie mehrere Sex-Videos anfertigte und ihm diese zukommen ließ. 

Nach einigen Tagen vertraute sich die verzweifelte 15-Jährige einer Freundin an. Diese überzeugte sie, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. Bei den polizeilichen Ermittlungen kooperierte Snapchat mit den Strafverfolgungsbehörden, sodass ein 19 Jahre alter Kochlehrling als Tatverdächtiger ausgeforscht und zur Anklage gebracht werden konnte.

Erst geleugnet, dann gestanden: „Sehr unangenehm“
Im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren hatte der 19-Jährige die Täterschaft bestritten und versichert, er sei Opfer einer Verwechslung. Vor einem Schöffensenat legte er nun allerdings ein Geständnis ab. „Er weiß nicht genau, warum er das gemacht hat“, sagte seine Verteidigerin. Ihrem Mandanten sei die Sache „sehr unangenehm“.

Vor der Einvernahme des Beschuldigten wurde auf Antrag des Rechtsvertreters der 15-Jährigen die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Verhandlung musste während der Befragung des Angeklagten dann in einen anderen Saal verlegt werden, da im ursprünglichen Verhandlungssaal aufgrund der Bauarbeiten – das Landesgericht wird derzeit bei laufendem Betrieb einer Bestandssanierung unterzogen – kaum ein Wort zu verstehen war.

Schmerzensgeld für Opfer, Therapie für Beschuldigten
Bei der Urteilsverkündung war die Öffentlichkeit wieder zugelassen. Der 19-Jährige kam im Hinblick auf seine bisherige Unbescholtenheit und seine geständige Verantwortung mit einer Bewährungsstrafe davon. Dem Mädchen muss er binnen 14 Tagen eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 1500 Euro überweisen, womit er sich ausdrücklich einverstanden erklärte. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet und die Weisung erteilt, sich in psychotherapeutische Behandlung zu begeben. Der Lehrling war mit dem Urteil ebenso einverstanden wie die Staatsanwältin.

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