Ein Wiener Taxifahrer, der im Zug eines Streits einem Hundebesitzer ein Klappmesser in den Rücken gestochen hatte, ist am Mittwoch zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt verurteilt worden. Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war die Überzeugung des Taxlers, der Hund hätte gegen die Stoßstange seines Taxis uriniert. Der Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ist nicht rechtskräftig.
Wie berichtet, eskalierte am 23. Jänner des heurigen Jahres ein Streit zwischen einem Taxifahrer und einem Mann, der mit seiner zehnjährigen Tochter und seinem Hund in Wien-Brigittenau. Stein des Anstoßes war der Verdacht des Chauffeurs, der Hund hätte womöglich gegen seine Stoßstange uriniert.
Opfer: „Er ist gleich aus dem Auto gesprungen“
Er rief dem Hundebesitzer eine Beleidigung („Du Hurensohn!“) zu, worauf der andere Mann verbal konterte. „Da ist er gleich aus dem Auto gesprungen und ich hab schon ,Klack‘ gehört“, schilderte der 37-Jährige einem Schöffensenat am Wiener Straflandesgericht. Mit aufgeklappter Klinge habe ihm der Mann das Messer in den Kopf bzw. Hals stechen wollen, was der Angegriffene mit einem geblockten linken Unterarm verhindern konnte. Da habe der Taxler das Messer schnell in die andere Hand genommen und ihm seitwärts in den Rücken gestochen, erklärte der Zeuge.
Die Klinge drang in einer Tiefe von sieben Zentimetern in den Körper des Opfers ein und verfehlte die Milz um Haaresbreite. Der Verletzte bemerkte erst zu Hause, dass ihn ein Messerstich erwischt hatte. Er rief die Rettung und ließ sich in einem Spital versorgen.
Taxler beruft sich auf Notwehr
Der Schuldspruch, drei Jahre teilbedingte Haft, ist nicht rechtskräftig. Der Taxilenker meldete Berufung an. Für ihn sei es eine Notwehrsituation gewesen, denn sein Gegenüber sei „so aggressiv, wütend“ gewesen. „Er hat gesagt, er macht mich fertig“, so der Angeklagte. Er habe befürchtet, der Hundebesitzer würde sein Auto beschädigen, daher sei er ausgestiegen und habe einen Faustschlag kassiert, behauptete der 47-Jährige. Er habe dem Kontrahenten das Messer „nur zeigen“ wollen: „Ich wollte, dass er weggeht.“ Im Zuge der Rangelei müsse er den Mann wohl getroffen haben.
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