Wegen Amtsmissbrauchs fand sich ein Mechaniker vor Gericht wieder. Da der Mann unbescholten und einsichtig ist, sieht die Richterin von einer Verurteilung ab.
„Finden Sie es nicht wichtig, dass ein Auto verkehrs- und betriebssicher ist?“, will die vorsitzende Richterin des Schöffensenats, Lisa Pfeifer, am Mittwoch vom Angeklagten wissen. Der bejaht und ergänzt, im Jänner die Überprüfung des 24 Jahre alten Pkw mit bestem Wissen und Gewissen durchgeführt zu haben. Damals habe er an dem Auto keine schweren Mängel feststellen können. Ein Irrtum, wie sich später herausstellte.
Im Zuge eines Ankaufstests wurden zunächst zwei schwere Mängel festgestellt. Worauf der Käufer die Rückabwicklung des Vertrags vom privaten Verkäufer verlangte. Doch der weigerte sich. Eine weitere Begutachtung des Fahrzeugs bei der Kfz-Prüfstelle in Lauterach wurde in Auftrag gegeben. Das niederschmetternde Ergebnis des Gutachters: Vier schwere Mängel! Worauf der Käufer den Verkäufer wegen Betrugs anzeigt.
Der Fall kommt ins Rollen, weshalb sich nun auch der Mechaniker (40) wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht verantworten muss. Da der Mann unbescholten und einsichtig ist, sieht die Richterin von einer Verurteilung ab. So endet die Sache mit einer Diversion und 6200 Euro Strafe. Durch den Beschluss hat der Mechaniker nun auch keine gewerberechtlichen Konsequenzen zu fürchten.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.