Im Juni vergangenen Jahres hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Anklage wegen Geldwäsche gegen Unternehmer und Ex-Magna-Boss Siegfried Wolf gemeinsam mit Ex-Magna-Manager Hubert Hödl erhoben. Die Beklagten erhoben Einspruch – und bekamen nun vor dem Oberlandesgericht Graz Recht.
Wie das OLG Graz am Freitag mitteilte, wurde die Anklageschrift betreffend die Vorwürfe der Verbrechen der Geldwäscherei zurückgewiesen, das Verfahren wegen falscher Beweisaussage sogar eingestellt.
Vorwurf der Geldwäsche
Wolf wurde vorgeworfen, er habe Vermögensbestandteile in Höhe von mehr als 6,8 Millionen Euro, die aus einer kriminellen Tätigkeit herrühren, erworben, an sich gebracht, besessen, teils umgewandelt, teils einem anderen übertragen und teils sonst verwendet sowie deren Herkunft, Lage, Verfügung und Bewegung verheimlicht und verschleiert, wobei die Gelder ursprünglich aus Untreuehandlungen in Deutschland stammen sollen.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war die Beschaffung der Eurofighter gewesen. Hödl war als Berater für die Rüstungsfirma EADS auch außerhalb des Magna-Konzerns tätig – mit der Zustimmung von Wolf. Firmen, Privatstiftungen und Trusts, die Hödl zugerechnet werden, sollen für das „Identifizieren von Gegengeschäften“ eben besagte 6,8 Millionen Euro erhalten haben.
Gold in der Schweiz gebunkert?
Multimillionär Wolf soll Teile der Gelder in der Schweiz verwahrt haben – in Form von Gold. Das Oberlandesgericht erkannte allerdings „einen formellen Mangel der Anklageschrift, da diese nicht alle notwendigen Ausführungen und damit keine Begründung zur Frage enthält, ob es sich bei den Personen, denen die Vermögensbestandteile zunächst zugeflossen sind, um vorsätzlich handelnde (Beitrags-)Täter zur in Deutschland begangenen Untreue handelte“.
Zudem sei „der Sachverhalt zur Frage des Herrührens der Vermögensbestandteile aus einer kriminellen Tätigkeit nicht so weit geklärt, dass eine Verurteilung der Angeklagten nahe liegt“ – es bedürfe hier weiterer Ermittlungen dazu, ob es auf Konten zur Vermischung von kontaminierten mit legalen Vermögensbestandteilen gekommen sei.
Durch die Zurückweisung der Anklageschrift in diesen Punkten wird das Hauptverfahren beendet und das Ermittlungsverfahren wieder eröffnet.
Verfahren wegen Falschaussage eingestellt
Was das Verfahren wegen mutmaßlicher Falschaussage vor dem Eurofighter-U-Ausschuss angeht, so entschied das OLG Graz allerdings sehr klar, dass bei Wolf ein „Aussagenotstand“ vorgelegen habe. Auch würden zu wenig belastende Indizien vorliegen. Das Verfahren wurde daher eingestellt.
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