Milieustreit in Bludenz eskalierte. Mehrfach Vorbestrafter schoss ohne Vorwarnung auf ungebetenen Gast. Vor Gericht musste er sich wegen versuchter schwerer Nötigung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
„Sie wissen, dass gegen Sie ein aufrechtes Waffenverbot besteht, nicht wahr?“, fragte Richterin Silke Sandholzer den 22-fach vorbestraften Frühpensionisten, dem seine kriminelle und von Drogen geprägte Vergangenheit ins Gesicht geschrieben steht. Die Vorstrafen versucht der 37-Jährige mit den folgenden Worten abzutun: „Ja, ich war halt jung und dumm.“
Allerdings scheint der Frührentner noch immer nicht gescheiter geworden zu sein. Schließlich ist er jetzt wegen schwerer Nötigung angeklagt. Zudem hat er gegen das Waffengesetz verstoßen. Dass ihm aufgrund seiner langen Strafkarte diesmal eine Strafverschärfung von bis zu siebeneinhalb Jahren Haft droht, lässt den Oberländer immerhin kurz durchschlucken.
Zum Fall selbst: In der Annahme, seine Freundin halte sich bei dem Beschuldigten auf, kreuzt der 30-jährige Bekannte am 25. Jänner vor dessen Wohnung auf. Der Kontrahent fackelt nicht lange, zückt eine Gaspistole und schießt den ungebetenen Gast in die Flucht. Das Opfer erstattet Anzeige.
Keine Schüsse, nur mit der Waffe gewedelt
„Ich habe nicht auf ihn geschossen, sondern nur die Hand durch die Jalousien gestreckt und mit der Waffe gewedelt“, behauptet der Beschuldigte. Was die lebendige Zielscheibe im Zeugenstand wiederum bestreitet und dabei bleibt, vom Angeklagten beschossen worden zu sein.
Aufgrund einiger Widersprüche in den Angaben des Opfers spricht die Frau Rat den Pistolero wegen versuchter schwerer Nötigung und Verstoß gegen das Waffengesetz schuldig – 24 Monate Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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