Die Staatsanwaltschaft (StA) Wien hat am Donnerstag vor Medienvertretern zum Fall der drei am 23. Februar in einem Asia Studio in der Brigittenau getöteten Sexarbeiterinnen Stellung bezogen. „Wir gehen nicht von einem religiösen Motiv aus“, sagte Behördensprecherin Nina Bussek.
Es stehe „eine psychische Erkrankung des Tatverdächtigen im Raum“, wobei diese Frage ein Sachverständigengutachten klären wird, wie Bussek erläuterte. Von der Expertise hängt zum einen ab, ob der 27-Jährige, der die drei Frauen mit massiver Gewalt erstochen haben soll, zum Tatzeitpunkt überhaupt zurechnungsfähig war.
Psychiatrisches Gutachten steht noch aus
Weiters muss der psychiatrische Sachverständige beurteilen, ob von dem Mann eine Gefahr ausgeht, was eine Grundvoraussetzung wäre, um ihn gemäß § 21 Absatz 1 StGB in einem sogenannten forensisch-therapeutischen Zentrum und somit im Maßnahmenvollzug unterzubringen.
Identität von zwei Opfern geklärt
Was die Opfer betrifft, steht mittlerweile die Identität von zwei Getöteten fest. „Es handelt sich um eine österreichische und eine chinesische Staatsbürgerin“, legte Bussek dar. Altersangaben wollte sie keine machen. Das dritte Opfer dürfte sich illegal in Österreich aufgehalten haben – die Identität dieser Frau ist nach wie vor unklar. Alle drei Frauen wurden „mit mehreren Messerstichen getötet“, meinte Bussek unter Berufung auf das abschließende Obduktionsergebnis.
Psychische Auffälligkeiten
Philipp Springer (Kanzlei Lessiak & Partner), der Rechtsvertreter des 27-Jährigen, hatte seinen Mandanten schon Ende Februar als „psychisch kranken Menschen“ bezeichnet. Diese Einschätzung dürfte ein Bruder des aus Afghanistan stammenden Mannes stützen, der sich den mit dem Fall befassten Stellen auf dem Weg der Videotelefonie als Auskunftsperson zur Verfügung gestellt hat. Aus seinen Angaben soll hervorgehen, dass sich bei dem 27-Jährigen schon vor seiner Flucht nach Europa psychische Auffälligkeiten gezeigt haben.
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