Ein junger Wiener aus gutem Haus kaufte sich einen teuren Cane Corso Welpen – und setzte ihn kurzerhand am nächsten Tag einfach wieder aus. Der zwölf Wochen alte Hund wartet nun im Wiener TierQuarTier, bis die komplizierten rechtlichen Umstände geklärt sind, und er hoffentlich auf einen guten Platz kommen darf.
Über die genauen Ursachen kann man nur mutmaßen, denn der rechtmäßige Besitzer gilt mittlerweile dem Vernehmen nach tragischerweise als verschollen. Eine schwere psychische Krankheit, die extreme Stimmungsschwankungen verursacht, könnte dazu geführt haben, dass er seinen in großer Euphorie gekauften Welpen gleich nach der ersten Nacht an den nächsten Zaunpfahl band – so die einhellige Meinung der involvierten Personen.
Völlig verstört wurde das Tier von einer Anrainerin, die selbst gerade mit ihrem Liebling Gassi ging, gefunden. Die herbeigerufene Polizei ließ das „Fundstück auf vier Pfoten“ ins Wiener TierQuarTier bringen – die erste Anlaufstelle für entlaufene oder ausgesetzte Tiere.
Chip ohne Registrierung wertlos
Dort konnte zwar der verpflichtende Chip am Nacken geortet werden, doch ohne eine entsprechende Registrierung gestaltet sich die Recherche nach der Herkunft schwierig. Der Finderin des Tiers ließ das keine Ruhe, sie recherchierte auf eigene Faust im Internet und kontaktierte einen Züchter aus der Steiermark, der gerade einen Wurf inserierte, aus dem der kleine Welpe stammen könnte.
Spur in die Steiermark
Ein Glückstreffer, wie sich herausstellte. Der Züchter erkannte den kleinen Hund sofort und fiel aus allen Wolken. „Ich konnte mir überhaupt nicht erklären, wie das Tier nach nur einem Tag im Tierheim landen konnte. Offenbar haben wir uns von dem guten Auftreten des Herrn täuschen lassen“, so der Cane Corso Züchter Herr M. (Name geändert) am Telefon.
Schenkungsurkunde
In der Zwischenzeit brachte sich auch eine private Tierschutzorganisation ins Spiel, die von dem Fall Wind bekommen hatte. Man fand die Wohnadresse des jungen Mannes heraus und überredete ihn, eine Schenkungsurkunde zu unterschreiben. Mit dieser wollte man den Welpen an sich nehmen und an einen passenden Platz vermitteln.
Alle Hebel in Bewegung
Doch auch der Züchter erhebt nun Anspruch auf die Herausgabe des Tiers, denn in seinem Kaufvertrag ist eine Klausel enthalten, dass Hunde aus seiner Zucht nicht ohne sein Einverständnis weitergegeben oder verschenkt werden dürfen. Herr M. setzt derzeit alle Hebel in Bewegung, um den Babyhund wieder zurückzubekommen: „Er ist derzeit in der Prägephase und erst zwölf Wochen alt. Es wäre das Beste, wenn er zu uns zurückkommen kann, bis alle rechtlichen Aspekte geklärt sind.“
Juristen beschäftigt
„Ein Tierhalter hat nach dem Fund seines Tieres eine Frist von 30 Tagen, um sich zu melden. Die genauen Besitzverhältnisse sind zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Bis das geklärt ist, wird der Welpe innerhalb dieser Frist in der Obhut des TierQuarTiers bleiben, wo er bestens versorgt wird“, so die Sprecherin der Veterinärbehörde MA60.
In diesem Fall ist das letzte Wort noch nicht gesprochen und man kann für den kleinen Racker nur hoffen, dass sich die juristischen Details rasch klären und er bald in ein gutes „Für immer“ Zuhause ziehen kann.
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