Trotz einer einschlägigen Vorstrafe schrieb ein Unterländer seiner ehemaligen Vermieterin erneut Drohmails. Dafür musste er sich am Freitag vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.
Erst im Oktober war der 48-jährige Angeklagte wegen gefährlicher Drohung und Nötigung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. In der Verhandlung gab der Mann damals an, unzufrieden mit der Wohnsituation gewesen zu sein.
Drohungen per E-Mail
Worauf er der Vermieterin in mehreren E-Mails drohte: Zuerst mit rechtlichen Schritten, dann mit dem Einbehalten einer Monatsmiete und am Ende mit einer „profunden Vendetta“. Worauf die 53-Jährige Anzeige erstattete und den unangenehmen Zeitgenossen aus der Wohnung warf.
Ich stand auf der Straße, war ziemlich durch den Wind, weil mir die Vermieterin nicht sagte, wie es mit der Abrechnung und der Kaution weitergeht. Ich hatte halt das Gefühl, dass ich jetzt nichts mehr von der höre.
Der Angeklagte vor Gericht
Fünf Monate und weitere E-Mails später sitzt der nunmehrige Ex-Mieter wieder auf der Anklagebank. „Was haben Sie sich dabei gedacht?“, will der Staatsanwalt vom Delinquenten wissen. Worauf dieser sichtlich gereizt antwortet: „Ich stand auf der Straße, war ziemlich durch den Wind, weil mir die Vermieterin nicht sagte, wie es mit der Abrechnung und der Kaution weitergeht. Ich hatte halt das Gefühl, dass ich jetzt nichts mehr von der höre.“
Beschädigte Wohnung
Stattdessen habe er nur eine Mail vom Anwalt bekommen. Worauf die als Zeugin geladene Vermieterin klarstellt: „Auch ohne die Mails des Angeklagten hätte ich die Kaution nicht zurückbezahlt. Denn die Wohnung war voll gestellt und zudem beschädigt.“
Zwar entschuldigt sich der Ex-Mieter für sein Verhalten und ist bereit, der Frau für das erlittene Ungemach 500 Euro zu zahlen. Schnappatmung bekommt der Angeklagte jedoch, als ihn Richter Alexander Wehinger wegen Nötigung schuldig spricht und zu einer unbedingten Geldstrafe von 10.800 Euro verdonnert, dazu kommen noch 1800 Euro vom Widerruf der teilbedingten Strafe vom Oktober.
Einziger Lichtblick für den - noch nicht rechtskräftig verurteilten - Unterländer: Er darf die Strafe in Raten abstottern.
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