Zum Hackbeil gegriffen

Beinahe gespaltener Schädel war Notwehrhandlung

Gericht
28.02.2024 17:29

Aus immensem Zorn über ausgerissene Haare soll ein 46-jähriger seinen Mitbewohner mit einem Hackbeil attackiert haben. Er spaltete dem Opfer fast den Schädel. Der Angeklagte in Wien - ihm wird versuchter Mord vorgeworfen - spricht von einer Notwehrsituation. Das glaubt zumindest die Hälfte der Geschworenen. 

Unfassbares Glück hatte ein Inder am 22. Oktober 2023 - sein Mitbewohner schlug ihm mit einem Hackbeil gegen die Stirn, hätte so den Schädel seines Opfers spalten können. Der Mann trug eine zehn Zentimeter lange und zwei Zentimeter tiefe Schnittwunde am Kopf davon. Der Angreifer muss sich im Wiener Landesgericht einer Anklage wegen versuchten Mordes stellen. 

Streit über gestohlenes Essen eskalierte
Der Zeitungszusteller teilte sich seit letzten April eine Wohnung mit dem späteren Opfer und einem Dritten. „Es war schon eine angespannte Situation über einen längeren Zeitraum“, erklärt Verteidiger Andreas Reichenbach den Geschworenen. Denn das Opfer soll regelmäßig die Lebensmittel des 46-Jährigen weggenommen haben. Am Tag des Vorfalls soll ein Streit deswegen eskaliert sein.

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Das Opfer riss dem Angeklagten Haare aus. Sie müssen wissen, für Sikh - der ebenfalls indische Angeklagte gehört dieser Religion an - sind Haare heilig.

Staatsanwalt im Wiener Landesgericht

„Das Opfer riss dem Angeklagten Haare aus. Sie müssen wissen, für Sikh - der ebenfalls indische Angeklagte gehört dieser Religion an - sind Haare heilig“, bietet der Staatsanwalt ein Motiv für den heftigen Schlag mit dem Hackbeil.

Angeklagter spricht von Notwehr
Anwalt Andreas Reichenbach liefert eine andere Version, die auch sein Mandant zum Besten gibt: „Ich glaube, ihm ist nichts anderes übrig geblieben.“ Laut des Zeitungsausträgers hätte ihn nämlich das Opfer zuerst attackiert, ihn zu Boden gerungen - „Er hat ihn wirklich malträtiert“, so Reichenbach. Der Griff zum Beil wäre Notwehr gewesen. 

Damit kann der angeklagte Inder auch vier Geschworenen überzeugen. Knapp erfolgt also ein nicht rechtskräftiger Freispruch vom Mordversuch. Obwohl: „Es ist lediglich einem glücklichen Umstand zu verdanken, dass die Struktur hinter dem Stirnbein keine weiteren Verletzungen erfahren hat“, stellt Gerichtsmediziner Christian Reiter fest.

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