Kritik an Förderwesen

Mängel bei der Kinder- und Jugendhilfe aufgedeckt

Oberösterreich
27.02.2024 13:13

Dass die Kinder- und Jugendhilfe in OÖ eine „gesellschaftspolitisch wichtige Funktion“ wahrnimmt, räumt der Landesrechnunghof ein. In seiner jüngsten Initiativprüfung ortet er dennoch in einigen Bereichen Verbesserungsbedarf - vor allem an Förderungen ohne nachweisliche Leistung hagelt es Kritik. 

Knapp 30 Millionen Euro wendete die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe (KJH) des Landes OÖ im Jahr 2022 auf, etwa die Hälfte davon für Präventionsleistungen. Das stellte der LRH in seiner aktuellen Prüfung wohlwollend fest. Doch nicht alles fand Anklang bei den Prüfern - vor allem bei der Förderung von Leistungen der KJH gebe es „Optimierungspotenzial“.

Wo war die Leistung?
Ein Dorn im Auge sind dem LRH die Eltern-Kind-Zentren. Diese hätten „nur wenige Leistungen“ für die von der KJH betreuten Familien angeboten, aber dennoch Förderungen erhalten. „Daher wäre naheliegend, diese Förderung aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe einzustellen“, heißt es im Bericht.

Auch dass Leistungen gefördert werden, die eine private Einrichtung in Linz ebenso erbringt, fiel den Prüfern auf. Hier gehöre geklärt, „ob sich verschiedene vom Land geförderte Leistungen inhaltlich überschneiden“.

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Wir sehen die bisherige Praxis der Förderung von Organisationen mit Nähe zu politischen Parteien generell kritisch. In den vorliegenden Fällen sollte die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe ihre selbst gesetzten Vorgaben unbedingt auch bei diesen Fördernehmern konsequent anwenden.

Rudolf Hoscher, Direktor Landesrechnungshof OÖ

Und schließlich bekrittelt der LRH, dass bis 2021 fünf Organisationen mit Nähe zu politischen Parteien Fördermittel erhielten, obwohl dafür laut LRH-Direktor Rudolf Hoscher „keine konkreten, an den Bedürfnissen der Klientel der KJH ausgerichteten Leistungen erbracht“ worden seien.

„Im Widerspruch zu den Förderbedingungen“
2023 hätten dann die Kinderfreunde OÖ Förderungen in Höhe von 1,12 Millionen Euro ausbezahlt bekommen, obwohl das Förderansuchen „in Widerspruch zu den genannten Förderbedingungen stand“. Auch der Verein Alleinerziehend wurde mit 89.000 Euro gefördert, obwohl im Förderakt eine Bewertung der Förderfähgkeit fehlte. Die Abteilung KJH habe durch eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung vorzusorgen, dass Leistungen im notwendigen Ausmaß und der erforderlichen Art zur Verfügung stehen, so die Forderung des LRH.

Kritik als Grundlage für Weiterentwicklung
Er nehme die Empfehlungen ernst, diese seien Grundlage für eine Weiterentwicklung, reagierte der zuständige Landesrat Michael Lindner (SPÖ) am Dienstag. Dass die erwähnte Planung an entsprechende Wirkungsindikatoren geknüpft werden soll, „wird in einem gesonderten Projekt im Jahr 2024 angegangen“, versicherte er. 

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