Allgemeinheit zahlt

Hundequäler sollen zur Kasse gebeten werden

Oberösterreich
23.02.2024 09:15

Behördliche Tierabnahmen kommen der Allgemeinheit teuer. Nun plant in Oberösterreich der für Tierschutz zuständige SPÖ-Landesrat, dass laut Verursacherprinzip unverlässliche „Herrln“ und „Frauerl“ stärker in die Pflicht genommen werden sollen. Vor allem finanziell.

Die gequälten Kampfhunde von Ansfelden und die aus einer Qualzucht bei Gilgenberg geretteten Vierbeiner waren medial die bekanntesten Fälle, bei denen im Vorjahr Tiere beschlagnahmt wurden.

Behördliche Abnahmen sind gar nicht so selten, kommen vor, wenn Halter überfordert oder Tiere gefährdet sind. Die geretteten Geschöpfe müssen dann in Tierheimen oder Tierauffangstationen untergebracht werden.

Verursacherprinzip
Das führt oft zu Kapazitätsengpässen und ist kostenintensiv. Der zuständige Landesrat Michael Lindner (SPÖ) kritisiert, dass die öffentliche Hand derzeit allzu rasch für die Kosten aufkommen muss.

Im Zuge der Novellierung des oö. Hundehaltegesetzes möchte er, dass unzuverlässige „Frauerl“ und „Herrln“ künftig nach dem Verursacherprinzip finanziell stärker zur Kasse gebeten werden. „Ich will dafür sorgen, dass unverlässliche Besitzer verstärkt in die Pflicht genommen werden, damit von ihnen verursachte Tierheim-Kosten länger als bisher von den ehemaligen Haltern getragen werden müssen.“

Nur Teil der Kosten weiterverrechnet
Doch auch im bundesweiten Tierschutzgesetz kann den früheren Besitzern meist nur ein Teil der Folgekosten überwälzt werden, sodass die öffentliche Hand mitfinanzieren muss. Für Lindner ein höchst ärgerlicher Zustand.

Er appelliert daher auch an den zuständigen Minister Johannes Rauch (Grüne), im Zuge der angekündigten Heimtiernovelle auch diese Problematik aufzugreifen. Lindner: „Es kann doch nicht sein, dass die öffentliche Hand einspringen muss, wenn jemand seiner Verantwortung, sein Tier artgerecht zu halten, nicht nachkommt.“

Kommentar
Gesetzeslage verursacht Probleme

Tiere sind vor dem Gesetz seit 1988 zwar keine Sachen mehr, in ihrer juristischen Wertigkeit allerdings noch weit davon entfernt, jene Schutzwürdigkeit zugesprochen zu bekommen, die ihnen bei ethischer Sichtweise eigentlich zustehen sollte.

Sogar wer kaum in der Lage ist, sich um sich selbst zu kümmern, darf hierzulande problemlos Tiere halten. Dass psychisch oder körperlich stark angeschlagene Personen mit deren Haltung dann schnell überfordert sind, überrascht nicht. Dass die Kosten von dadurch notwendig gewordenen Abnahmen aber die Allgemeinheit tragen soll, ist schwer einzusehen - doch eine Auswirkung der aktuellen Gesetzeslage.

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