Über 1000 Mitglieder

Polizist verriet auf WhatsApp, wo Blitzer stehen

Oberösterreich
17.11.2025 06:00

Da wurde der Bock zum Gärtner: Ein junger Polizist soll in einer WhatsApp-Gruppe mit tausend Mitgliedern regelmäßig verraten haben, wo und wann geblitzt wird. Der ebenso mitteilungsbedürftige wie wohl auch naive Gesetzeshüter muss sich am Dienstag wegen Amtsmissbrauchs in Wels vor Gericht verantworten.

Was tun, wenn man nicht in eine Verkehrskontrolle geraten will? Technische Helferlein wie Navis mit integrierter Polizeiwarnung gibt es zuhauf, doch Verkehrssünder im Bezirk Vöcklabruck hatten von Anfang 2023 bis Ende 2024 ein noch viel mächtigeres Werkzeug parat: Eine WhatsApp-Gruppe mit über 1000 Mitgliedern, in der Standorte und Zeiträume von Verkehrskontrollen weitergegeben wurden. Woher diese Infos kamen, wird am Dienstag am Landesgericht Wels verhandelt.

Polizisten sollen den Verkehr überwachen, aber nicht online verkünden, wo sie blitzen werden.
Polizisten sollen den Verkehr überwachen, aber nicht online verkünden, wo sie blitzen werden.(Bild: Peter Tomschi)

„Er hatte sich nichts dabei gedacht“
Da muss sich nämlich ein 27-Jähriger wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und Verletzung der Geheimhaltungspflicht verantworten. Woher er die Infos hatte? Aus seiner Arbeit – denn er ist selbst Polizist. „Der Angeklagte ist unbescholten und hat nichts für seine Taten bekommen. Er hat vollumfänglich gestanden und gemeint, er habe sich nichts dabei gedacht“, so Andreas Rumplmayr, Sprecher am Landesgericht Wels.

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Der Angeklagte ist unbescholten und hat nichts für seine Taten bekommen. Er hat vollumfänglich gestanden und gemeint, er habe sich nichts dabei gedacht.

Andreas Rumplmayr, Sprecher am Landesgericht Wels

An 62 Tagen insgesamt hundertelf Nachrichten verschickt
Insgesamt soll der mitteilungsfreudige Beamte an 62 Tagen 111 Nachrichten verschickt und außerdem drei Bilder von Unfallstellen in der Gruppe geteilt haben. Damit soll er gegen seine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht verstoßen und Geheimhaltungsinteressen gefährdet haben. Aufgekommen war der Amtsmissbrauch durch eine anonyme Anzeige beim Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK). Im Fall einer Verurteilung drohen dem unbedachten Gesetzeshüter sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

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