Präsidentenwahl
Gericht bestätigt Ausschluss von Putin-Gegner
Der Putin-Gegner Boris Nadeschdin hat eigenen Angaben zufolge bei dem Versuch, bei der Präsidentschaftswahl in Russland zu kandidieren, eine weitere Niederlage erlitten. Der Kreml-Kritiker wurde wegen angeblich fehlerhaften Bewerbungsunterlagen vom Wahlzettel gestrichen.
„Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hat meinen Antrag auf Anfechtung der Verweigerung der Registrierung abgewiesen“, erklärte Nadeschdin am Mittwoch in Onlinediensten. Der Oppositionspolitiker kündigte an, die Entscheidung anfechten zu wollen. Das russische Höchstgericht prüft am kommenden Montag seine Berufungsklage
„Unregelmäßigkeiten“ bei Unterschriften
Nadeschdin hat sich für die Beendigung des Konflikts in der Ukraine eingesetzt. Seine Kandidatur für die Präsidentschaftswahl war vor rund zwei Wochen von der russischen Wahlkommission abgewiesen worden. Die Wahlkommission hatte erklärt, es seien „Unregelmäßigkeiten“ bei manchen der benötigten 105.000 Unterschriften von Unterstützern festgestellt worden.
Nadeschdin ging gegen die Entscheidung vor. Sein Team erklärte, es handle sich bei den angeblichen „Fehlern“, die von der Kommission beanstandet wurden, auch um kleine Tippfehler, die bei der Digitalisierung handschriftlich gemachter Angaben entstanden seien.
Eine Wahl, die keine ist
Bei der Präsidentschaftswahl Mitte März wird ein Sieg von Amtsinhaber Wladimir Putin erwartet. Putin lenkt Russland seit mehr als 20 Jahren als Präsident oder als Ministerpräsident.
Bei der Wahl gibt es keine wirkliche Opposition. Ein Großteil der Opposition ist im Gefängnis oder im Exil, in der vergangenen Woche starb der prominente Kreml-Kritiker Alexej Nawalny in Haft.
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