Mit dem Chancengleichheitsgesetz sollen jetzt bestehende Leistungen im Sozialbereich optimiert werden, zugleich kommen einige neue hinzu. Damit bekommen Menschen mit Behinderungen mehr Rechte und Leistungen.
Mehr als 21.000 Burgenländer leben mit einer Behinderung. „Diese Menschen sollen den gleichen Zugang zu allen Lebensbereichen haben. Vor allem sollen sie die gleichen Chancen haben, wie alle anderen Menschen, wenn sie am gesellschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilnehmen“, erklärt Soziallandesrat Leonhard Schneemann.
Neues Gesetz umfasst 15 Leistungen
Die Grundlage dafür bietet das neue Chancengleichheitsgesetz, welches ab 1. Oktober in Kraft tritt. Es umfasst 15 Leistungen, bei zwölf besteht ein Rechtsanspruch. Neu im Gesetz festgeschrieben wurden der Ersatz für Fahrtkosten, die Wohnbegleitung und die Angehörigenentlastung.Insgesamt 80 Millionen Euro stellt das Land dafür bereit.
Schulassistenz und die Soziale Rehabilitation
Bestehende Leistungen, die im Sozialgesetz geregelt sind, wurden optimiert. Dazu zählen die Ausweitung der Schulassistenz und die Soziale Rehabilitation. Schulassistenten bekommen nun den burgenländischen Mindestlohn bezahlt. Bei der Sozialen Rehabilitation wurde der Kreis der Empfänger ausgeweitet - auf alle Menschen mit Behinderungen. Ausgebaut wurde das Angebot bei der Persönlichen Assistenz: Bisher waren Personen ab Pflegestufe 3 anspruchsberechtigt. Nun profitieren Personen ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent. Der Bezugszeitraum ist von 14 bis 65 Jahre festgelegt.
„Mobil vor stationär“ als Grundsatz
Nach dem Motto „Mobil vor stationär“ sollen Menschen mit Behinderungen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden betreut werden können. Die eigene Freizeitgestaltung steht dabei im Fokus. Dafür sollen Angehörige entlastet werden. Möglich ist eine stundenweise ambulante Familienentlastung in den Wohnräumen. „Mit dem neuen Gesetz macht das Burgenland einen großen Schritt in Richtung einer modernen Behindertenpolitik“, so Hans-Jürgen Groß, Geschäftsführender Präsident des ÖZIV Burgenland.
„Frühförderung stellt Weichen für Lebensweg“
Mario Zagler, Fachsbreichleiter von Rettet das Kind, begrüßt ebenfalls die neuen Rahmenbedingungen: „Die Frühförderung legt Grundlagen für den weiteren Lebensweg der Kinder und ihrer Familien in Bezug auf Teilhabechancen und Selbstbestimmung.“ Die Wohnbegleitung biete eine große Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, die den Wunsch hegen, selbstständig zu wohnen.
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