Stürze ins apere Gelände, schwere Kollisionen - Skiunfälle sind derzeit an der Tagesordnung und können einen juristischen „Rattenschwanz“ nach sich ziehen. Ein Anwalt und Experte erklärt, was mir als Opfer zusteht, falls Fremd- statt Eigenverschulden festgestellt wird.
Plötzlich verkantet und gestürzt, das Handgelenk ist gebrochen – solche „typischen“ Skiunfälle aus Eigenverschulden haben kein Nachspiel in einem Gerichtssaal. Doch es kann auch anders enden, wie der Innsbrucker Rechtsanwalt Christoph Haidlen, spezialisiert auf Sport- und Skirecht, erklärt.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.