Italiens Verkehrsminister und Vizepremier Matteo Salvini (Lega) hat am Mittwoch die Absicht der italienischen Regierung bestätigt, die bereits beschlossene Klage gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Tiroler Anti-Transitmaßnahmen der Europäischen Kommission vorzulegen. Dies sollte „in den nächsten Tagen“ erfolgen.
„Wir haben es mit bilateralen und multilateralen Gesprächen versucht, aber wenn man merkt, dass auf der anderen Seite kein großer Wunsch besteht, das Problem zu lösen, dann kann man wenig tun“, erklärte Salvini.
„Klage nach Jahren des Schweigens“
In den nächsten Tagen würden sich „im Namen des fairen Wettbewerbs“ zunächst die Europäische Kommission und dann der Europäische Gerichtshof mit der Frage befassen, die die italienische Regierung „nach so vielen Jahren des Schweigens“ gestellt hat.
Die Klage Italiens vor dem EuGH war im Oktober im Ministerrat beschlossen worden. Zuvor hatte Salvini monatelang gegen die Tiroler Maßnahmen wie Sektorales Lkw-Fahrverbot oder Nachtfahrverbot mobilisiert und Drohungen ausgestoßen, unter anderem auch im Zuge eines Besuchs am Brenner.
„Schwierige, aber zwingende Entscheidung“
Es handle sich um eine „schwierige, aber zwingende Entscheidung angesichts der Haltung der EU-Kommission und der Unmöglichkeit, eine Verhandlungslösung zu erreichen“, hatte es seitens Italiens geheißen.
„Erstmals in der Geschichte der italienischen Republik hat der Ministerrat den Rekurs beim EuGH in Luxemburg gegen die Transitverbote beschlossen, die die österreichische Regierung einseitig am Brenner aufgezwungen hat“, erklärte Salvini. Der Lega-Politiker geißelte stets das Vorgehen Tirols bzw. Österreichs und betrachtete es als EU-rechtswidrig.
Gewessler: „Lage der Menschen in Tirol offenbar egal“
Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) hatte auf die Klage gegenüber der APA scharf reagiert. „Die Situation der Menschen in der gesamten Region Tirol ist ihm offenbar egal“, meinte die Ministerin in Richtung Salvini.
Laut Artikel 259 kann jeder EU-Mitgliedstaat den EuGH anrufen, wenn er der Auffassung ist, dass ein anderes Mitglied gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen hat. Bevor ein Mitgliedstaat wegen einer angeblichen Verletzung der Verpflichtungen aus den Verträgen gegen einen anderen Staat Klage erhebt, muss allerdings die EU-Kommission damit befasst werden.
Gibt die Kommission innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem ein entsprechender Antrag gestellt wurde, keine Stellungnahme ab, so kann ungeachtet des Fehlens der Stellungnahme vor dem Gerichtshof geklagt werden.
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