AKM nicht bezahlt

Milde Strafe für Wutwirtin wegen Weihnachtsliedern

Oberösterreich
18.01.2024 12:05

Zweimal war eine als „Wutwirtin“ bekannte Linzer Gastronomin von Kontrolleuren ertappt worden, wie sie in ihrem Lokal Musik abspielte, ohne dafür bezahlt zu haben. Erst vor wenigen Wochen hatte ein Prüfer in ihrem Gasthof zu geschützten Weihnachtsliedern gespeist. Die Strafe fiel sehr mild aus.

Die Linzer Wirtin, die sich - wie die „Krone“ berichtete - vor allem als Führungsfigur der Corona-Maßnahmengegner einen Namen gemacht hatte, musste am Donnerstag vor dem Linzer Landesgericht erscheinen, weil sie unerlaubterweise urheberrechtlich geschützte Musikstücke - unter anderem Weihnachtsklassiker wie „Feliz Navidad“, „War Is Over“ und „Do They Know It‘s Christmas Time“ - in ihrem Lokal abgespielt hatte.

Zum ersten Punkt, der Kontrolle im Februar 2023, bekannte sich die Wirtin schuldig. Im zweiten Punkt stritt die Angeklagte aber ab, dass sie überhaupt Lautsprecher im Gastraum habe: „Ich führe ein Bauerngasthaus, da passt Musik nicht hinein!“

Sehr milde Strafe
Nach der Kontrolle in ihrem alten Lokal geschah dasselbe erst vor wenigen Wochen in ihrem neuen Restaurant in Lichtenberg nahe Linz. Wie berichtet, hätte sie deswegen beinahe 5000 Euro zahlen müssen. Das Urteil am Donnerstag fiel aber sehr mild aus: mit nur 60 Tagessätzen a vier Euro, also insgesamt 240 Euro, plus der Verfahrenskosten kam die widerspenstige Wirtin davon. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

AKM sichert Einkommen von Komponisten
Jedes Mal, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück in der Öffentlichkeit oder vor Publikum aufgeführt wird, müssen dem Künstler, Komponisten oder Inhaber der Rechte Tantiemen gezahlt werden. In Österreich wird dies über die AKM (Autoren, Komponisten und Musikverleger) abgewickelt.

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