Der Chef der Wiener Volkspartei, Karl Mahrer, ist am Landesgericht wegen übler Nachrede nicht rechtskräftig verurteilt worden. Gegenstand der Verhandlung war eine Aussage aus dem Jahr 2021, in der er behauptet hatte, dass der ehemalige Abgeordnete und „Zackzack“-Herausgeber Peter Pilz ein „kriminelles Netzwerk im alten BVT genutzt“ hätte.
Den gleichen Vorwurf machte Mahrer, damals noch Sicherheitssprecher der ÖVP, Ex-FPÖ-Mandatar Hans-Jörg Jenewein und NEOS-Abgeordneten Helmut Brandstätter.
Schwere Vorwürfe
Mahrer meinte zudem, Pilz, Jenewein und Brandstätter hätten sich mutmaßlich gegen Bezahlung streng geheime Informationen aus dem alten BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) beschafft. Pilz hatte den Politiker deshalb wegen übler Nachrede geklagt.
6000 Euro Geldstrafe
Am Montag wurd der Wiener ÖVP-Chef nun laut Bericht des Online-Magazins „Zackzack“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt, die Hälfte davon unbedingt. Zudem müsse er das Urteil auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen. Mahrer hat jedoch Berufung angemeldet, das Urteil ist damit vorerst noch nicht rechtskräftig.
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