Überraschungsauftritt
Biden-Sohn Hunter treibt Republikaner zur Weißglut
Ein Überraschungsauftritt von US-Präsidentensohn Hunter Biden im Repräsentantenhaus hat für große Empörung unter Republikanern gesorgt. Der 53-Jährige tauchte am Mittwoch ohne Ankündigung während der Eingangsstatements in einer öffentlichen Sitzung des Kontrollausschusses auf - und nahm gemeinsam mit seinem Anwalt in der ersten Reihe Platz.
Das Gremium will Hunter Biden wegen Missachtung des Kongresses belangen, weil er sich einer Vorladung zu einer Anhörung hinter verschlossenen Türen zu Amtsenthebungsermittlungen gegen seinen Vater, US-Präsident Joe Biden, widersetzt hatte.
Tumulte während Anhörung
Sein unerwarteter Auftritt sorgte für chaotische Szenen. Mehrere Republikaner fühlten sich durch Hunter Bidens Erscheinen provoziert, zwei Abgeordnete beschimpften ihn als feige. Der Ausschussvorsitzende hatte zeitweise Mühe, die Ordnung in der Sitzung wiederherzustellen.
Hunter Biden, der sich unter anderem wegen möglicher Steuerdelikte vor Gericht verantworten muss, hatte sich geweigert, hinter verschlossenen Türen vor dem Ausschuss auszusagen, bot Ende vergangenen Jahres aber an, in einer öffentlichen Anhörung auszusagen.
Angst vor falscher Wiedergabe
Der Präsidentensohn und seine Anwälte argumentierten, dass seine Äußerungen hinter verschlossenen Türen von den Republikanern in der Öffentlichkeit selektiv wiedergegeben und damit manipuliert werden könnten. Er bestand deshalb darauf, nur öffentlich auszusagen.
Von etlichen Republikanern werden die Geschäfte Hunter Bidens in Verbindung mit dem US-Präsidenten gebracht. Die Republikaner in der Kammer treiben Ermittlungen zu einem möglichen Amtsenthebungsverfahren gegen Joe Biden voran. Sie werfen dem Demokraten vor, sein öffentliches Amt zum finanziellen Vorteil seiner Familie missbraucht zu haben.
Republikaner bleiben Beweise schuldig
Eindeutige Beweise für ein schweres Fehlverhalten haben sie bisher aber nicht vorgelegt. Ob nach Ermittlungen am Ende tatsächlich ein Amtsenthebungsverfahren stehen könnte, ist daher fraglich.
Der Kontrollausschuss und der Justizausschuss wollen jeweils darüber abstimmen, ob Hunter Biden wegen Missachtung des Kongresses vor Gericht soll. Danach müsste das Plenum des Repräsentantenhauses darüber befinden, ob es eine strafrechtliche Verfolgung empfiehlt.
Eine Entscheidung über eine mögliche Anklage wegen der Vorwürfe läge am Ende beim Justizministerium.
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