Ausflug mit Folgen

17.000 Euro Strafe für Unfall mit Carsharing-Auto

Wien
02.01.2024 13:35

Den 18. Februar 2021 wird der Niederösterreicher Sherif E. niemals vergessen. Ein Unfall mit einem Wagen einer bekannten Carsharing-Firma kostete ihn insgesamt 17.000 Euro. Als der 24-Jährige nach dem Crash ein Gutachten erstellen lassen wollte, war das Auto bereits verkauft. 

Gegen 12 Uhr Mittag wurden am 18. Februar 2021 Feuerwehrkräfte zur Bergung eines Unfallwracks an der Kreuzung Siebenbrunnengasse - Gaudenzdorfer Gürtel in Wien-Meidling gerufen. Ein schwerer Blechschaden, jedoch ohne Verletzte. Unfalllenker war der Niederösterreicher Sherif E. Er sei wohl mit etwas mehr als 50 km/h unterwegs gewesen, gibt er zu. Ein Gutachten stützt seine Aussagen. 

Sherif E. ist schockiert. Dass man ihm grobe Fahrlässigkeit vorwirft, will er so nicht gelten ...
Sherif E. ist schockiert. Dass man ihm grobe Fahrlässigkeit vorwirft, will er so nicht gelten lassen.(Bild: Stefan Steinkogler)

Vorbildliches Verhalten nach Unfall
Recht vorschriftsmäßig kontaktierte er sofort die Carsharing-Firma, wo der Kfz-Mechaniker das Auto geliehen hatte. Ebenso die Polizei. Auch einen Alko- und Drogentest absolvierte E. freiwillig. Der für sein Alter recht erfahrene Lenker wollte sich nichts vorwerfen lassen. Er selbst vermutet als Crash-Grund einen Defekt am Auto. 

Die Wiener Berufsfeuerwehr barg das havarierte Gefährt.
Die Wiener Berufsfeuerwehr barg das havarierte Gefährt.(Bild: zVg)

Wrack wurde aus der Welt geschafft
Überprüfen konnte er jene These aber nie - die Firma hatte das Auto sofort nach dem Crash verkauft. Horrende Zahlungsforderungen prasselten auf ihn ein. Erst 7000 Euro als Vergleichsangebot, das der 24-Jährige aber nicht annehmen wollte. Mittlerweile haben sich 17.000 Euro an Folgekosten für den jungen Familienvater zusammengeläppert. „Ein finanzieller Horror“, wie er der „Krone“ schildert.

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Ich will nur andere warnen, weil die Firma die Autos nicht vollkaskoversichert und dann versucht, bei jedem Unfall grobe Fahrlässigkeit rauszuholen. 

Sherif E. beim Besuch bei der „Krone“ 

Anwalt warnt: „Das kann jedem passieren!“
Sein Anwalt findet das Urteil „rechtlich vertretbar, aber falsch“. Denn der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit treffe normal auf das Überfahren von Stoppschildern, roten Ampeln oder das Fahren unter Alkoholeinfluss zu. Nun möchten beide andere warnen, denen das auch passieren könnte. 

Die Firma wollte sich auf „Krone“-Anfrage nicht zu dem „laufenden Verfahren“ äußern - jedoch sei alles in Ordnung abgelaufen. Dennoch änderte man noch am Jahresende die AGB - inklusive verbesserter Versicherungsleistungen. 

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