07.05.2012 16:47 |

Tonband-Affäre

Staatsanwaltschaft Wien prüft Anzeige gegen Hoffmann

Die Staatsanwaltschaft Wien prüft, ob sich Langlauf-Olympiasieger Christian Hoffmann mit dem Öffentlichmachen einer heimlich mitgeschnittenen Tonbandaufzeichnung strafbar gemacht hat. Wie Behördensprecher Thomas Vecsey am Montag erklärte, ist bereits am 20. April gegen Hoffmann, der wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen aus dem Verkehr gezogen wurde, eine Anzeige eingegangen. Es geht um den Verdacht des Missbrauchs von Tonaufnahmegeräten sowie üble Nachrede.
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Hinter der Anzeige dürften Gernot Schaar, der ehemalige Vorsitzende der Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA), sowie die Mitglieder Alois Schittengruber, Burkhard Thierrichter und Karl Dobianer stehen.

Sitzung mitgeschnitten
Hoffmann hatte diese in Verlegenheit gebracht, indem er ohne deren Wissen mit seinem Handy die Sitzung der Rechtskommission vom 5. Dezember 2011 mitschnitt, an deren Ende er für sechs Jahre gesperrt wurde. Im vergangenen März spielte Hoffmann dieses "akustische Protokoll" Medienvertretern sowie zahlreichen Politikern zu.

Hoffmann droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen. Ob die Staatsanwaltschaft gegen Hoffmann ein Ermittlungsverfahren einleiten wird, dürfte sich in den kommenden Wochen entscheiden. In der Anzeige werden neben Hoffmann weitere Tatverdächtige genannt, über deren Identität Behördensprecher Vecsey keine Angaben machen wollte.

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