Kam in Badeschlapfen

Gewalt gegen Mutter: Obdachlosen-Täter vor Gericht

Gericht
13.12.2023 10:50

Jenem 17-Jährigen, der am Montag die Tötung von zwei Obdachlosen und die versuchte Tötung einer Frau in Wien gestanden hat, wurde schon am Mittwoch im Wiener Landl ein Prozess gemacht. Allerdings in einer anderen Causa. Die Verhandlung dauerte gerade einmal 20 Minuten. 

Nur zwei Tage nachdem sich der mutmaßliche Obdachlosen-Mörder der Polizei gestellt hatte, stand der 17-Jährige im Wiener Landesgericht vor der Richterin. Natürlich nicht wegen der heimtückischen Stichattacken gegen drei wehrlose Opfer - zwei sind an den Folgen der Angriffe gestorben.

Vorerst musste sich der Jugendliche der absichtlich schweren Körperverletzung verantworten. Und zwar an seiner Mutter.

Mutter erlitt schwere Verletzungen
Am 18. September, also gut zwei Monate nach der ersten Tötung eines Obdachlosen, soll er seine Mutter in Wien übelst zugerichtet haben. Zuerst versetzte er der Frau laut Anklage Faustschläge. Als sie zu Boden ging, versetzte er ihr Fußtritte gegen Oberkörper und Kopf, ließ nicht von ihr ab. Die Wienerin erlitt laut Staatsanwaltschaft schwere Kopfverletzungen, multiple Blutunterlaufungen im Gesicht, am Hals und den Oberarmen. Dazu kamen etliche Prellungen sowie ein verschobener Rippenbruch.

Jogginghose und Badeschlapfen
Um 9.45 Uhr wird der angeklagte Jugendliche von fünf Justizwachebeamten vorgeführt. Handschellen trägt der 17-Jährige nicht. Mehr lässig lungernd als aufrecht sitzend nimmt der junge Mann auf dem Sessel vor der Richterin Platz. Er trägt eine (zu kurze) graue Jogginghose, einen dunkelblauen Hoodie und Badeschlapfen. Immer wieder gähnt er.

Sein Anwalt Manfred Arbacher-Stöger betont gleich zu Beginn der Verhandlung, dass sein Mandant zum heutigen Verfahren nichts sagen wird. Er beantragt eine psychiatrische Begutachtung zur Überprüfung, ob sein Klient zum Zeitpunkt seiner Taten überhaupt zurechnungsfähig war. Zudem weist er darauf hin, dass er bei der Attacke auf seine Mutter unter Drogeneinfluss gestanden sein muss: „Er konsumierte regelmäßig Ecstasy, Kokain und Ketamin.“

Staatsanwältin: „Sie sind jetzt ruhig!“
Als die Staatsanwältin ausführt, dass der Angriff auf die Mutter unter vollem Verletzungsvorsatz passierte, zeigt der 17-Jährige plötzlich auf und will sich zu Wort melden. Er wird aber harsch unterbrochen: „Sie sind jetzt ruhig!“, wird die Staatsanwältin, die im Ermittlungsverfahren natürlich nicht wusste, dass sie es mit dem mutmaßlichen Obdachlosen-Angreifer zu tun hat, laut.

Nach 20 Minuten vertagt
Als einzige Zeugin wird die Nachbarin befragt, die den Vorfall im September mitbekommen hat. Die Frau, die sofort in Tränen ausbricht, beschreibt den Jugendlichen als lieben Burschen: „Ich kenn ihn nur als netten Menschen. Er war völlig außer sich und hat sich nicht beruhigen lassen“, beschreibt sie den Tattag. Sie hatte den Eindruck, dass er „plötzlich ein anderer war“. Auch sie vermutet, dass er unter Einfluss von Medikamenten gestanden sein könnte. Die Mutter verweigert die Aussage gegen ihren Sohn. Nach rund 20 Minuten ist die Verhandlung vorbei. Vertagt.

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