Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bekämpft die Freisprüche gegen den ehemaligen grünen Politiker Christoph Chorherr und weitere einst mit ihm Angeklagte. Chorherr waren Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vorgeworfen worden. Am 23. Jänner gab es für alle Angeklagten in der Causa Freisprüche.
Wie der „Standard“ berichtete, legte die WKStA Nichtigkeitsbeschwerden ein. Die übrigen Freisprüche sind damit rechtskräftig.
Dieser Vorwurf steht im Raum
Chorherr war bis 2019 Planungssprecher der grünen Rathaus-Fraktion in Wien. Dem früheren Mandatar war vorgeworfen worden, von mitangeklagten namhaften Immobilienunternehmen Zahlungen für einen von ihm initiierten gemeinnützigen Verein gefordert bzw. angenommen zu haben. Dieser unterstützt Kinder- bzw. Schulprojekte in Afrika. Die Spender - darunter der Investor Rene Benko, der Industrielle Michael Tojner und die Immobilienentwickler Erwin Soravia und Günter Kerbler - sollen sich im Gegenzug Vorteile bei Widmungsverfahren versprochen haben.
„Wir nehmen die Erhebung eines Rechtsmittels zur Kenntnis“
Nun hat die WKStA in einigen Fällen Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingebracht. Namen der Betroffenen nannte die Behörde zwar nicht, laut „Standard“ soll es sich dabei aber um Chorherr, Tojner, Soravia und zwei weitere ehemalige Angeklagte sowie 15 Verbände handeln. Chorherrs Rechtsanwalt Richard Soyer meinte am Donnerstagnachmittag gegenüber der Tageszeitung: „Wir nehmen die Erhebung eines Rechtsmittels zur Kenntnis.“
Jene Entscheidungen, gegen die keine Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt worden ist, sind somit rechtskräftig. Das betrifft unter anderem die Freisprüche für Benko, Kerbler und Willi Hemetsberger.
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