Gesetzeslücke

Teichtmeister dürfte sogar mit Kindern arbeiten

Gericht
06.09.2023 18:52

Aufgrund einer Gesetzeslücke konnte das Gericht gegen Ex-Burgstar Florian Teichtmeister kein entsprechendes Berufsverbot aussprechen. Laut Justizministerin Alma Zadić wird der Paragraf jetzt gekittet.

Der am Dienstag zu zwei Jahren bedingt verurteilte Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister wird durch die Weisungen, die Richter Stefan Apostol bei der Urteilsverkündung aussprach, engmaschig kontrolliert werden – er stimmte regelmäßiger Psychotherapie, strikter Alkohol- und Drogenabstinenz sowie Bewährungshilfe zu.

Unschärfen im Gesetzestext
Das Urteil bringt Unschärfen im Sexualstrafrecht ans Licht. Denn etwas konnte das Gericht nicht festlegen: Florian Teichtmeister, den die Staatsanwältin als „pädo-sadistisch“ bezeichnete, darf weiterhin sogar mit Kindern arbeiten. Obwohl der frühere TV-Star am Set eine Kinderdarstellerin fotografierte und das Bild mit verstörenden Gewaltfantasien untermalte.

Voraussetzungen für ein Berufsverbot nicht erfüllt
„In gegenständlichen Fall sind die Voraussetzungen für ein Berufsverbot nicht erfüllt, wie sich schon aus dem Gesetzestext ergibt“, bestätigt Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Im § 220b StGB steht verkürzt, dass ein Angeklagter dafür zum Tatzeitpunkt eine Tätigkeit in Erziehung oder Beaufsichtigung Minderjähriger hätte ausüben müssen – was Teichtmeister nicht tat. Eine Gesetzeslücke, die in der Bundesregierung erneut zu Zwist führt.

Bundesministerin Susanne Raab und Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) kritisieren Alma Zadić (Grüne): „Die Justizministerin muss endlich Strafverschärfungen umsetzen. Das ist Irrsinn“, sagt Plakolm. Zadić kontert: „Der begutachtete Entwurf soll im ersten Justizausschuss nach der Sommerpause beschlossen werden. Strafhöhen werden zum Teil verdoppelt, sogar verdreifacht. Außerdem werden die Tätigkeitsverbote für verurteilte Täter ausgeweitet, damit diese in Zukunft nicht mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten dürfen.“ - Im Plakolm-Büro zeigt man sich verwundert: „Bis jetzt ging nichts durch die Koordinierung.“

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Derzeit dürfen Täter, wie der nun verurteilte Florian Teichtmeister, nach Tilgung ihrer Strafe wieder mit Kindern arbeiten.

(Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)

Claudia Plakolm, Staatssekretärin (ÖVP)

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Härtere Strafen sind zu hundert Prozent notwendig, wir sind jederzeit zur Beschlussfassung bereit.

(Bild: SEPA.Media | Martin Juen)

Susanne Raab, Familienministerin (ÖVP)

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Der Entwurf soll im ersten Justizausschuss nach der Sommerpause beschlossen werden. Strafhöhen werden zum Teil verdoppelt, sogar verdreifacht.

(Bild: Klemens Groh)

Alma Zadić, Justizministerin (Grüne)

„Er will das definitiv nicht“
Für Teichtmeister ändert die Novelle nichts mehr. Sein Anwalt Rudolf Mayer beruhigt: „Er dürfte mit Kindern arbeiten, aber er will es definitiv nicht.“

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