Electronic Arts und Sony müssen nach einem Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Wien 10.800 Euro an Personen zahlen, die in Österreich „Ultimate Team“-Pakete für das populäre Fußballspiel „FIFA“ gekauft haben. Das Gericht entschied, dass der Verkauf dieser Pakete gegen das Glücksspielgesetz verstößt.
Bei diesen Paketen erwerben Spieler virtuelle Boxen mit zufälligen Inhalten, etwa besonders starke Fußballer, die dem Spieler einen Vorteil verschaffen. Und mit diesen sogenannten Lootboxen handelten sich die Konzerne den Vorwurf des illegalen Glücksspiels ein, geht aus einem Bericht des Spielemagazins „Gamesindustry“ hervor. Das Gericht in Wien entschied nun, dass die Lootboxen gegen das Glücksspielgesetz verstoßen.
Es handelt sich jedoch um eine eigenständige Entscheidung, die keine weiteren Auswirkungen auf die Rechtslage in Österreich in Bezug auf Lootboxen hat. In Österreich werden Zivilprozesse von Fall zu Fall entschieden, und die Gerichte seien nicht an frühere Entscheidungen gebunden, führt das Branchenmagazin aus. EA hatte demnach bei österreichischen Gerichten bisher gemischten Erfolg. So konnte der Spiele-Entwickler zwei frühere Fälle für sich entscheiden, dieser Fall wurde jedoch in der Berufung abgelehnt.
EA: „Nicht einverstanden“
„Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden und glauben, dass sowohl die Fakten als auch die Rechtslage in diesem Fall falsch sind“, zitierte „Gamesindustry“ Electronic Arts. Allerdings werde man diesmal keine Berufung einlegen. „Aber wir sind zuversichtlich, dass unsere Spiele kein Glücksspiel darstellen und dass wir die lokalen Gesetze vollständig einhalten. Aufsichtsbehörden und Gerichte auf der ganzen Welt haben in ähnlichen Fällen zugunsten von EA entschieden, so auch in einem anderen Fall, der von demselben Gericht entschieden wurde.“
EA musste sich schon bisher mit zahlreichen Klagen von Anwaltskanzleien herumschlagen. Alleine der Prozessfinanzierer Padronus verweist auf mehrere tausend Klagen gegen diverse Anbieter von Computerspielen. Die Begründung: Es handle sich bei den „FIFA Ultimate Team“-Paketen um Glücksspiel. Denn die zufälligen Inhalte dieser Lootboxen würden im Idealfall unter den Spielern teuer gehandelt. Daher gebe es die Hoffnung auf einen wirtschaftlichen Vorteil.
Dass die Situation auch international unklar ist, zeigt ein anderes Beispiel. So verlor der Spiele-Entwickler einen Prozess in den Niederlanden und wurde laut „Gamesindustry“ zu einer Geldstrafe von zehn Millionen Euro verurteilt. Auch in der Berufung konnte sich EA mit seiner Begründung nicht durchsetzen. Vor dem niederländischen Höchstgericht habe Electronic Arts jedoch gesiegt: Demnach unterliegen Lootboxen doch nicht dem Glücksspielgesetz.
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