Weil die Kinder eines Villachers (58) beim Schnorcheln im Griechenland-Urlaub Bruchstücke von Amphoren gefunden und diese mit nach Hause genommen hatten, droht nun Ungemach. Experten haben den Fund als spätantik eingestuft und die griechischen Behörden bekamen das mit. Jetzt drohen dem Mann bis zu zehn Jahre Haft.
Im Sommer 2019 verbrachte ein 58-jähriger Villacher mit seiner Familie seinen Urlaub auf der Insel Rhodos in Griechenland. Als seine Kinder beim Schnorcheln im Meer Bruchstücke von Amphoren herauf tauchten, beschloss der 58-Jährige, diese im Reisegepäck nach Österreich mitzunehmen, um sie von archäologischen Fachleuten auf ihren Wert schätzen zu lassen.
Griechischen Behörden ermitteln
Da griechische Behörden davon Wind bekamen, leiteten sie gegen den Villacher ein Strafverfahren wegen illegaler Ausfuhr von Kulturgütern ein. Über eine europäische Anordnung und die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wurde das Stadtpolizeikommando Villach mit den Ermittlungen beauftragt.
Der Mann gab an, seine Kinder hätten die Bruchstücke beim „Schnorcheln“ gefunden und wären anfangs der Meinung gewesen, es handle sich um wertlose Souvenirs. Erst später wäre ihm bewusst geworden, dass es sich um wertvolle Amphoren handeln könnte.
Kriminalbeamter der Landespolizeidirektion Kärnten
Amphoren in Wohnung ausgestellt
Im Jänner dieses Jahres konnten Kriminalbeamte dann die acht antiken Amphoren in der Wohnung des 58-Jährigen beschlagnahmen. Nun droht dem Mann in Griechenland ein Strafverfahren wegen illegaler Ausfuhr von Kulturgütern mit einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Kulturgüter an griechische Konsulin überreicht
Die sichergestellten Amphoren wurden sorgfältig verpackt und von der Villacher Kriminalpolizei zur griechischen Botschaft nach Wien gebracht, wo sie der Konsulin Elina Kyriakopoulou persönlich übergeben wurden.
Wir werden immer wieder mit Ermittlungen für ausländische Gerichte beauftragt. In diesem Fall war es eine besondere Herausforderung, da es sich um Gegenstände mit besonderem kulturellem Wert für das Land handelte.
Chefinspektor Walter Niedermüller, Stadtpolizeikommando Villach
Kein Kavaliersdelikt!
Das Bundeskriminalamt weist nach diesem Vorfall darauf hin, dass antike Objekte, die sich im Boden oder unter Wasser befinden, in jedem Land streng geschützt sind. „In den Mittelmeerländern drohen hohe Freiheitsstrafen, wenn man mit einem frisch ausgegrabenen, aus dem Meer getauchten oder auch nur ‚gefundenen‘ antiken Gegenstand erwischt wird. Man ist als Urlauberin bzw. Urlauber gut beraten, solche Objekte nicht anzufassen und dort zu belassen, wo sie sich befinden“, so Ministerialrätin Anita Gach vom Bundeskriminalamt.
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