In der Vorwoche gab es auf einem Langstreckenflug der Austrian Airlines nach New York ein äußerst unangenehmes Problem - krone.at hat berichtet. Der Flieger, die „Sound of Music“, musste umkehren, weil ein Großteil der Toiletten nicht funktionierte. Technische Gebrechen wie diese können leider vorkommen. Haben Passagiere in einem solchen Fall Anspruch auf eine Entschädigung? Die Ombudsfrau hat mit Experten gesprochen und sich erkundigt, wie es nach der Panne weitergegangen ist.
Bei 300 Passagieren und einem Dutzend Besatzungsmitgliedern an Bord sind drei statt acht Toiletten sicher zu wenig. Überhaupt, wenn der Flug, wie nach New York, acht Stunden dauert. Besagter Flug wurde daher abgebrochen. Die Maschine kehrte schließlich um und landete wieder in Wien. Die Reisenden mussten auf einen Ersatzflug warten und kamen erst mit großer Verspätung an ihrem eigentlichen Ziel an der amerikanischen Ostküste an. Das kann neben dem Ärger für jeden einzelnen auch finanzielle Folgen wie versäumte Anschlussflüge oder Hotelübernachtungen haben. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte apf erklärt, wie man zu seinem Recht kommt.
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