Warschau unbeeindruckt
Unionsrecht-Verstoß: EU-Kommission klagt Polen
Die Europäische Kommission verklagt Polen wegen Verstößen gegen EU-Recht durch den polnischen Verfassungsgerichtshof. Grund sind Urteile aus dem Jahr 2021, mit denen Bestimmungen der EU-Verträge für unvereinbar mit der polnischen Verfassung erklärt wurden. Damit wurde gegen allgemeine Grundsätze des Unionsrechts verstoßen.
Dazu gehörten die Autonomie, der Vorrang und die einheitliche Anwendung des Unionsrechts sowie die verbindliche Wirkung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs. Zudem ist die Kommission der Auffassung, „dass der Verfassungsgerichtshof die Anforderungen an ein zuvor durch Gesetz errichtetes unabhängiges und unparteiisches Gericht nicht mehr erfüllt“. Dies sei auf die Unregelmäßigkeiten bei den Ernennungsverfahren für drei Richter im Dezember 2015 und bei der Auswahl seines Präsidenten im Dezember 2016 zurückzuführen.
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Warschau unbeeindruckt
Die Regierung in Warschau gab sich am Mittwoch unbeeindruckt von der Ankündigung aus Brüssel. „Polen kennt die Argumente der EU-Kommission, teilt ihre Ansicht aber nicht“, sagte der polnische Minister für EU-Angelegenheiten, Szymon Szynkowski vel Sek, der Agentur PAP. Polen weist konsequent darauf hin, dass die Verfassungsrechtsprechung ausschließlich Sache der Mitgliedstaaten sei. Darauf hätten auch die Verfassungsgerichte etwa in Deutschland und Spanien in ihrer Rechtsprechung hingewiesen.
Polen kennt die Argumente der EU-Kommission, teilt ihre Ansicht aber nicht.
Szymon Szynkowski vel Sek, polnischer Minister für EU-Angelegenheiten
Die Kommission ist als Hüterin der EU-Verträge dafür zuständig, zu überwachen, dass die Staaten sich an das EU-Recht halten.
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