Überdosis für Sex-Date

„Oida, das gibt‘s ja nicht! Noch ein Toter!“

Gericht
27.01.2023 17:06

Zwei Leichen wurden in der Wohnung von Christian S. gefunden. Zweimal starben die Männer an einer Überdosis. Bloß ein Vorfall ist nun angeklagt. Es geht um Vergewaltigung mit Todesfolge, sexuellen Missbrauch Wehrloser und schweren Raub. Vor Gericht liefert der Angeklagte nun eine Show - so der Richter. 

Ein Schauspieler, ein Model, ein Showtyp - so beschreibt sich Christian S. im Wiener Landesgericht: „Ich bin ein guter Mensch. Was ich wirklich gesucht habe, war Liebe und Zuneigung.“ Diese Suche endete mit einem Toten in seiner Wohnung. Denn seine Vorliebe war Chem-Sex - Geschlechtsverkehr im vollkommenen Drogenrausch.

„Der Angeklagte war ein Experte auf diesem Gebiet“, so die Staatsanwältin. Deshalb hätte Christian S. (52) genau gewusst, was er tat, als er dem 43-jährigen Iraker eine Überdosis K.-o.-Tropfen - die Vergewaltigungsdroge schlechthin - spritzte.

Filmte die Vergewaltigung seines wehrlosen Opfers
Im bewusstlosen Zustand soll sich der Wiener an dem Mann vergangen haben, in die Wohnung des Opfers gefahren sein und es ausgeraubt haben. Wieder zurück am Tatort soll er den Ohnmächtigen noch einmal vergewaltigt haben - er hielt alles auf Video fest.

Warum? „Ich wollte immer Pornodarsteller werden und Regie führen.“ Deswegen drehte er immer wieder solche „Filmchen“. Natürlich wäre das immer nur einvernehmlich passiert - auch bei dem 43-Jährigen: Die Drogen hätte dieser selber genommen, sei dann einfach weggetreten. Warum er ihn ausgeraubt hatte, weiß Christian S. nicht mehr.

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Ich dachte mir: Nicht schon wieder einer, der da jetzt einschläft!

Christian S. (52) über sein bewusstloses Opfer

Dass das Opfer aber körperlich nicht einmal in der Lage gewesen wäre, sich eine Spritze am linken Arm anzusetzen, kommentiert der Angeklagte nicht. Der rechte Arm des Irakers war verkürzt, seine Finger konnte er nicht bewegen. Nicht einmal die Schuhe hätte er sich selber binden können, sagt die Schwester im Zeugenstand. Geschweige denn eine Nadel an die Ellenbeuge ansetzen ...

Angeklagter hatte Leiche 25 Tage lang zu Hause
Erst in der Früh des 1. Oktober 2021 will der 52-Jährige bemerkt haben, dass sein Sex-Date nicht mehr lebte. „Ich hab mir gedacht: Oida, das gibt’s ja nicht! Noch ein Toter!“, entsetzt schlägt der Angeklagte die Hände über dem Kopf zusammen. Denn schon im Mai 2021 wurde eine Leiche in der Wohnung des Angeklagten gefunden - auch dieser Mann starb an einer Überdosis. Christian S. rief damals die Einsatzkräfte. Eine Tatbegehung konnte ihm in diesem Fall nicht nachgewiesen werden.

Bei der zweiten Leiche in so kurzer Zeit, hätte die Polzei ihm einen Unfall nicht mehr abgenommen - davon ist der Wiener überzeugt. „Er lässt den Toten sage und schreibe 25 Tage in der Wohnung liegen“, so die Staatsanwältin. Und das im Bettkasten des Schlafsofas. Er vernichtete das Handy und Dokumente des Opfers, entsorgte seine Kleidung. Der Gestank alarmierte schließlich die Nachbarn.

Christian S. führte sein Leben weiter
Vor den schockierten Geschworenen will er erklären: „Stellen Sie sich vor, Sie haben das erste - entschuldigen Sie - das zweite Mal einen Toten zu Hause.“ Die nächsten drei Wochen hätte er sich mit Drogen und Alkohol zugedröhnt. Trotzdem empfing er Besuch in der Wohnung, hatte sogar noch einige Sex-Dates. Alles, während in seinem Bettkasten die Leiche des 43-jährigen Iraker immer mehr verweste.

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Mein Mandant hat sicher eine Persönlichkeit, die kein Otto Normalverbraucher hat. Das sind auch sicher nicht die Sexualpraktiken eines Otto Normalverbrauchers.

Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger über Christian S.

Der Zustand des Toten machte es auch der DNA-Gutachterin nicht leicht. An den meisten Körperstellen konnten keine Spuren mehr nachgewiesen werden.

Kleine Kätzchen zu Tode gequält
Für Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger ist eines klar: „Mein Mandant hat sicher eine Persönlichkeit, die kein Otto Normalverbraucher hat.“ Laut psychiatrischem Gutachten ist Christian S. durch seine kombinierte Persönlichkeitsstörung aber gefährlich. Was er auch 1991 schon war, bei seiner Verurteilung wegen Tierquälerei: Über ein Dutzend Kätzchen, Vögel und ein Meerschweinchen tötete der 52-Jährige brutal. Eine Anlasstat für eine Einweisung waren diese Grausamkeiten aber damals nicht. 

Zusätzlich zur Anklage wegen Vergewaltigung mit Todesfolge, sexuellen Missbrauch Wehrloser und schweren Raub, beantragt die Staatsanwältin aber diesmal die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Zwei Sachverständige sowie weitere Zeugen - einer davon will ein Sex-Date mit dem Angeklagten „überlebt“ haben - werden am 31. Jänner gehört.

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