Prostitutionsgesetz

Sex-Busse werden jetzt aus Wohngebieten verbannt

Wien
27.01.2023 14:58

Der Wiener Landtag hat in dieser Woche eine Novelle des Prostitutionsgesetzes beschlossen. Damit sollen Sexarbeiterinnen besser geschützt werden. Auch der Strafenkatalog wurde adaptiert, Betreiber von Rotlicht-Lokalen werden künftig genauer unter die Lupe genommen.

Vor allem vonseiten der Polizei gab es in den vergangenen Jahren mehrfach entsprechende Forderungen, diese Woche zog der Landtag beim Prostitutionsgesetz - die Novelle tritt Anfang April in Kraft - die Schrauben an.

Die Maßnahmen im Überblick: Prostitution in Fahrzeugen wird in Wohngebieten untersagt, womit die berüchtigten Sex-Busse endgültig aus Wohngebieten verbannt werden. Anrainer liefen gegen den „Autostrich“ immer wieder Sturm. Auch in den sogenannten Erlaubniszonen können im Einzelfall Verbote ausgesprochen werden.

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Die zuständige Magistratsabteilung hat ein Gesetz vorgelegt, das die Wünsche der Polizei zu 100 Prozent erfüllt und damit Prostitution in Wien sicherer und gerechter macht.

Hofrat Wolfgang Langer, Leiter des Referats für Prostitutionsangelegenheiten

Anpreisen ungeschützter Sexpraktiken wird verboten
Weitere Maßnahmen: Betreiber von Rotlicht-Lokalen müssen künftig unbescholten sein und persönlich bei der Behörde antanzen - bislang konnten sie sich dafür vertreten lassen. Sie benötigen auch eine Zustelladresse im Inland. Der Strafenkatalog wurde angepasst und gerechter - die teils zu hoch angesetzten Mindeststrafen entfallen. Und: Das Anpreisen von ungeschützten Sexpraktiken aller Art wird ebenfalls verboten.

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