Am Landesgericht Feldkirch ist am Freitag eine 50-jährige Vorarlbergerin nicht rechtskräftig zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Die bislang Unbescholtene hatte in ihrer Funktion als Buchhalterin ihren Arbeitgeber um rund 870.000 Euro betrogen.
Casinoabende, Urlaube mit Freunden, Konzertkarten, Restaurantbesuche, Klamotten, Rubbellose. All das hatte sich die Angeklagte mit dem Geld finanziert. Auch ihrer Mutter griff immer wieder sie bei den monatlichen Raten für die Eigentumswohnung finanziell unter die Arme. Mit einem Gehalt von 1840 Euro ging das freilich nicht. Ein „Nebeneinkommen“ musste also her.
Mit Kontonummern getrickst
Als Allrounderin in der Buchhaltung sah die Frau dann ihre Chance. So war sie etwa für die Erstellung von Sammelrechnungen von Lieferanten in Deutschland zuständig. Dabei trickste die Angestellte allerdings mit den Kontonummern, indem sie ihre eigene angab. Und so überwies sich die Vorarlbergerin selbst monatlich stattliche Beträge auf ihr Konto. Mehr als sieben Jahre ging das linke Spiel gut. Bis schließlich die Bank stutzig wurde und bei der Kontoinhaberin nachfragte.
Es ist schon unglaublich, dass es im Staate Österreich möglich ist, eine Firma so zu betrügen.
Privatbeteiligtenvertreter Andreas Mandl
Auch hier schien die Frau zunächst clever, indem sie behauptete, dass es sich bei den Geldern um Provisionen von Firmen handle, die sie jeweils bekommen würde. Dazu verfasste sie eine Bestätigung, fälschte die Unterschrift ihres Chefs und legte diese der Bank vor. Als der Arbeitgeber damit konfrontiert wird, fliegen die krummen Machenschaften der Angestellten auf. „Es ist schon unglaublich, dass es im Staate Österreich möglich ist, eine Firma so zu betrügen“, wundert sich der Anwalt des Privatbeteiligten, Andreas Mandl.
„Maß und Ziel verfehlt“
Dem entgegnet Verteidiger Markus Schiechtl: „Meine Mandantin hat sich treiben lassen, Maß und Ziel verfehlt. Aber sie hat nicht vorsätzlich gehandelt.“ Wie sie in die Suchtspirale geraten konnte, ist der Angeklagten schleierhaft: „Ich habe nicht über Summen nachgedacht. Habe mir keine Grenze gesetzt, wann ich damit aufhöre.“
Fast die Hälfte des Schadens nicht rekonstruierbar
Fakt ist, dass sich von den 870.000 veruntreuten Euro der Verbleib von 320.000 laut Staatsanwalt Manfred Bolter nicht rekonstruieren lassen. Für ihn steht fest: Jede Überweisung war ein Willensakt. Wenn jemand so skrupellos sei und einen so großen Verdrängungsmechanismus habe, müsse er auch entsprechend hoch bestraft werden. Die Angeklagte habe das Vertrauen des Arbeitgebers gigantisch missbraucht.
Dreieinhalb Jahre Haft
Der Schöffensenat folgt der Forderung der öffentlichen Anklägerin. Dreieinhalb Jahre unbedingte Haft lautet am Ende das Urteil. Außerdem muss sie dem Arbeitgeber das veruntreute Geld binnen zwei Wochen zurückzahlen. Der gleiche Betrag wird für verfallen erklärt. „Meine Mandantin steht gerade etwas unter Schock, sie will drei Tage Bedenkzeit“, so ihr Anwalt am Schluss.
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