Wiener Missbrauchsfall

Eindringlicher Appell von Opfer-Anwältin an Zadic

Wien
17.11.2022 13:41

Im Missbrauchsfall um einen Sportlehrer, der bis zu seinem Suizid im Mai 2019 an einer Wiener Mittelschule etliche Buben im Alter von neun bis 14 Jahren missbraucht haben dürfte, hat Opfer-Anwältin Herta Bauer nun einen Appell an Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gerichtet. 

Zadic wird in einem mehrseitigen Schreiben „eindringlich um Anerkennung des evidenten Handlungsbedarfs im Bereich des Kinder- und Opferschutzes, insbesondere in dieser konkreten Causa“ ersucht.

Mangels eines konkreten Anfangsverdachts
Die Staatsanwaltschaft Wien hatte kurz nach dem Selbstmord des Pädagogen die gegen diesen gerichteten strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt. Eine gegen zwei mögliche Mittäter des Lehrers eingebrachte Sachverhaltsdarstellung wurde mangels eines konkreten Anfangsverdachts Anfang Oktober 2022 zurückgelegt. Letzteres ist für die Wiener Rechtsanwältin Bauer, die mittlerweile mehrere Opfer des Sportlehrers vertritt, nicht akzeptabel.

„Behördliches Multiorganversagen“
In ihrem an Zadic gerichteten Brief beklagt Bauer ein jahrelanges „behördliches Multiorganversagen“. Sie führt „eine lange Liste an Versäumnissen und (Ermittlungs-)Fehlern der Polizei, der Staatsanwaltschaft Wien und anderer Institutionen/Behörden wie der Kinder- und Jugendanwaltschaft und/oder der Bildungsdirektion Wien“ ins Treffen und wirft den genannten Einrichtungen vor, diese hätten „nicht den Kinder- und Opferschutz an erste Stelle gestellt, sondern ganz im Gegenteil alles dafür getan, damit die gegenständliche Causa ,endlich ruht‘“.

Jüngste Zeugenaussagen hätten den Eindruck verstärkt, dass „ein ,geschlossener Kreislauf‘ zwischen Schule, Bildungsdirektion und Kinder- und Jugendanwaltschaft (KJA) geschaffen wurde, um ja nichts ,nach außen‘ dringen zu lassen“.

Kritik an die KJA
Besonders scharf kritisiert Bauer die KJA. Diese habe „mehrere unserer Mandanten auf ihrer Suche nach Rechtsschutz geradezu behindert“. Die KJA wird von der Opfer-Vertreterin als „kolossale Fehlkonstruktion“ bezeichnet, die „rechtswidrige und moralisch verwerfliche Vereinbarungen betreffend die körperliche Unversehrtheit von Minderjährigen“ errichte, „augenscheinlich keine Verdachtsmomente an die Ermittlungsbehörden“ melde und irrigerweise den Eindruck vermittle, „anwaltlich tätig zu sein und Rechtshilfe zu erteilen“.

Als „Justizskandal“ bezeichnet Bauer den Umstand, dass eine bereits 2013 gegen den Wiener Pädagogen erstattete Anzeige wegen Missbrauchsverdachts „versandete“ und zu keiner Anklage gegen den Pädagogen führte. Das habe es dem beschuldigten Lehrer ermöglicht, unbehelligt zu bleiben und weitere sechs Jahre bis zu seinem Selbstmord Straftaten gegen die sexuelle Integrität Minderjähriger zu begehen.

„Dass in einem mitteleuropäischen Rechtsstaat eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch eines Unmündigen einfach so ,verschwinden‘ kann, zeigt in geradezu verstörender Klarheit, welchen Stellenwert der Opferschutz im Allgemeinen und der Kinderschutz im Speziellen hat - nämlich gar keinen“, hält die Opfer-Vertreterin in ihrem Schreiben fest.

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