Erfolg für „Krone“-Tierschutz-Lady Maggie Entenfellner! Sie erkämpfte ein früheres Aus für die dauernde Rinder-Anbindehaltung.
Zur Ausgangssituation: Seit vielen Jahren ist die dauernde Anbindehaltung von Rindern gesetzlich verboten. Doch in früher errichteten Ställen ist die „Kuhfessel“ um den Hals in Ausnahmefällen noch bis 2030 erlaubt. Genau hier setzen Agrarminister Norbert Totschnig (ÖVP), Handel und vor allem die AMA an.
Wie berichtet, müssen jene heimischen Bauern, die unter diesem streng kontrollierten Gütesiegel Milch und Milchprodukte liefern, ihren Rindern in oben genanntem Punkt volle Freiheit gewähren. Sie gilt ab 1. Jänner 2024. Jetzt erfolgt - wohl auch wegen der Beharrlichkeit der „Krone“-Tierecke - der zweite große Wurf. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt die erfreuliche Regelung auch für Rindfleisch und Produkte von diesen Tieren.
Um den oft kleinbäuerlichen Familien zu helfen, die Umstellung generell zu stemmen, hat Totschnig ein Investitionspaket geschnürt. Ziel ist, Betriebe, die bis zu zwei Jahre vor der gesetzlichen Frist (also bis Ende 2027) die Anbildehaltung aufgeben, finanziell zu unterstützen. Dafür stehen jährlich bis zu 30 Millionen Euro zur Verfügung.
Der ebenfalls zuständige grüne Tierschutzminister Johannes Rauch: „Die allermeisten unserer Bauern meinen es ja gut mit ihrem lieben Vieh. Wir müssen ihnen aber eine Brücke bauen.“










Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).