Mutter und Kind kaltblütig mit dem Auto getötet: Die mutmaßliche Doppelmörderin soll laut Gutachten nicht nur lebenslang in Haft, sondern auch in die Anstalt.
Was treibt eine bisher unbescholtene, hübsche, erfolgreiche junge Frau an, binnen weniger Wochen durchzudrehen - und zunächst zur Stalkerin, dann zur kaltblütigen mutmaßlichen Doppelmörderin zu werden? Diese Frage stellt sich wohl jeder, der sich mit dem Fall von Alina S. beschäftigt, jener Tatverdächtigen, die im Jänner in Villach die 43-jährige Ramona und deren kleinen Sohn Samuel überfahren und getötet haben soll.
Gutachten liegt vor
Antworten liefert nun das mit Spannung erwartete Gutachten von Gerichtspsychiater Peter Hofmann, der Alina S. untersucht hat. Seine Expertise liegt seit kurzem vor und wird für die Staatsanwaltschaft Grundlage für die Vorbereitung der Anklage sein.
Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass die Tatverdächtige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war – aber eine Persönlichkeitsstörung aufweist, aufgrund derer weitere Straftaten bis hin zu Tötungsdelikten befürchtet werden müssen.
Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt
Mord an Mutter und Sohn geplant
Die gebürtige Rumänin soll zwanghaft eifersüchtig sein, auf ihren Ex-Mann, den sie immer noch liebt. Der Offizier hatte sich von Alina getrennt und lebte in der Nähe seines kleinen Sohnes, den er aus einer vergangenen Beziehung mit dem späteren Mordopfer Ramona hatte. Alina S. konnte die Trennung nicht ertragen - und machte Mutter und Sohn für das Scheitern ihrer Ehe verantwortlich. Daher soll sie den Mord an den beiden geplant haben, als sie mit ihrem Auto von ihrem Wohnort in Vorarlberg nach Villach fuhr, wo sie Ramona und Samuel bei einem Spaziergang auflauerte.
Gutachter empfiehlt Einweisung
Kfz-technische Untersuchungen lassen vermuten, dass die mutmaßliche Doppelmörderin ohne zu zögern frontal auf ihre Opfer zugefahren ist - beide hatten keine Chance auszuweichen, beide Körper wurden durch die Wucht des Aufpralls zerschmettert. Hofmann stuft Alina S. als gefährlich ein und empfiehlt die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (§ 21/2). Das bedeutet, dass die 37-Jährige nicht nur mit lebenslanger Haft rechnen muss, sondern zusätzlich eingewiesen wird, um die Gesellschaft zu schützen.
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