Erneut vor Gericht

Prozess: Mensdorff-Pouilly und die Papiermengen

Gericht
16.08.2022 14:57

Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly steht wieder vor Gericht. Geldwäscherei oder Untreue, das ist nun die rechtliche Frage. Es geht um die Eurofighter, um Freunde und Verträge.

Wenig habe er seinen Gesprächspartnern und Auftraggebern auf den Tisch legen müssen, erklärt „Graf Ali“ Mensdorff-Pouilly Richter Tolstiuk im Verhandlungssaal 203 des Wiener Straflandesgerichtes. Denn: „Große Papiermengen waren nicht erwünscht.“ Es geht - man muss schon sagen, wieder einmal - um Lobbyismus, Waffengeschäfte, Abfangjäger, Freunde, Verträge, Konten - und um zwei Millionen von Eurofighter, die auf einem Firmenkonto von Mensdorff gelandet sein sollen. 300.000 Euro davon tituliert als Darlehens-Rückzahlung.

Wo sind die Millionen hin, wo sind sie geblieben?
Wo die restlichen 1,7 Millionen verblieben sind, wollen sowohl die anklagende Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA wissen, als auch „Graf Ali“ selbst. Erinnerungslücken muss man ihm fast nachsehen - stammt der inkriminierte Vorfall doch aus dem Jahre 2005/2006 - und der Haupt-Protagonist, sein Freund und Waffenlobbyist Tim Landon, ist 2007 gestorben. Er brachte Mensdorff zu British Aerospace, später Eurofighter: „Ich hätte da sonst keinen Fuß hineingekriegt!“

Dass Mensdorff erneut wegen derselben Causa und Vorwürfe angeklagt ist, wird noch ein Streit- und Angelpunkt in diesem alten, neu aufgerollten Verfahren. Denn er ist bereits 2013 (!) rechtskräftig freigesprochen worden - der damalige Richter sagte nach einem umfangreichen Beweisverfahren wörtlich: „Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug!“ Auch nun wurde der neue Strafantrag zurückgewiesen, wegen Doppelbestrafung und außerdem Verjährung.

Daten und Fakten

„Ne bis in idem“ ist das Verbot der Mehrfachbestrafung. Man darf wegen derselben Sache nicht zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft werden. Eine Wiederaufnahme ist nur möglich, wenn neue Tatsachen vorlägen. Geregelt ist dies im 7. Zusatzprotokoll, Artikel 4, der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK. In Österreich hat die Bestimmung Verfassungsrang. Pikanterweise ergingen die meisten Urteile zu diesem Artikel in österreichischen Fällen. Deshalb wird er bei heimischen Gerichten auch der „verflixte Siebente“ genannt ...

Doch das Oberlandesgericht entschied dagegen, was den besonnenen Verteidiger Sascha König fast zum Schäumen brachte: „Hieße der Angeklagte nicht Mensdorff und hätte er nicht eine gewissen Nähe zur ÖVP, wäre dieses Verfahren längst eingestellt!“

„Meine Aufgabe war es nicht, Papier zu produzieren
Richter Tolstiuk stellt wenige, präzise Fragen. Wie etwa über Mensdorffs „Berichtpflicht“ an die Briten. Der kontert: „Meine Aufgabe war es nicht, Papier zu produzieren, sondern Zusammenhänge zu erkennen und diese zu berichten. Etwa, dass Bulgarien sicher keine Eurofighter kaufen wird, weil die Frau des Ministerpräsidenten in den USA studiert hatte. Also kamen die Amis zum Zug.“

„Verträge mit einem Freund? Na, sicher net“
Und Herr Rat versucht, den Weg des geflossenen Geldes zu erkunden. Mittels Verträgen vielleicht? Da echauffiert sich der angeklagte Adelige: „Verträge mit einem Freund? Na sicher net!“ Sein Konto hätte er Tim Landon „gerne hergeborgt für seine privaten Hin- und Herüberweisungen. Geld hat ja kein Mascherl.“ Um im Nachsatz zu sagen, dass das alles 2005 gegolten hätte, „oder früher, heute geht das ja alles nicht mehr“. Oberstaatsanwältin Beatrix Winkler nickt nur - sie will neue Zeugen für die Geldwäsche bringen. Fortsetzung am Mittwoch. Und im September.

Gabriela Gödel
Gabriela Gödel
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