Frage der Gefährdung

Uni-Rektor: Quarantäne-Aus „juristisch heikel“

Oberösterreich
29.07.2022 18:41

Wie viele andere (Bildungs-)Einrichtungen im Land wird auch die Linzer Johannes Kepler Uni (JKU) trotz Quarantäne-Aus ihrem Personal empfehlen, bei einer Corona-Infektion immer daheim zu bleiben. Das kündigte Rektor Meinhard Lukas am Freitag an. Das gesundheitliche Risiko und die Rechtsfragen, die man mit der Verordnung eröffne, seien für ihn „nicht nachvollziehbar“. Er könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass „das Quarantäne-Aus ein stückweit eine Kapitulation vor einem zunehmenden Rechtsbruch“ in Teilen der Bevölkerung sei. Jedenfalls sei es „juristisch heikel“.

Lukas bezieht sich mit dem „zunehmenden Rechtsbruch“ auf die zunehmende Ignoranz der Bevölkerung gegenüber den bisher gültigen Corona-Maßnahmen. Der Jurist pflichtet zudem der Innsbrucker Virologin Dorothee von Laer bei, „aus den unterschiedlichsten Rechtsbereichen so etwas wie ein Gefährdungsverbot abzuleiten“. So geht es etwa um Paragraf 178 im Strafgesetz, der eine vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch eine übertragbare Krankheit mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.

„Juristisch ein heikler Weg“
Demnach sei man verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, jemand anderen nicht anzustecken, wenn man selber infiziert sei, so Lukas. „Nach der neuen Verordnung ist diese Pflicht selbst im öffentlichen Raum wohl schon erfüllt, wenn ein symptomlos Infizierter konsequent Maske trägt. Das wird man anders nicht deuten können.“ Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) übernehme „durch die Verordnung eine hohe Verantwortung“, meinte der Rektor. Rauch gehe „nicht nur medizinisch, sondern auch juristisch einen heiklen Weg“, das liege für ihn „auf der Hand“.

Meinhard Lukas, seit 1. Oktober 2015 Rektor der JKU in Linz. Seine aktuelle zweite Periode läuft am 30. September 2023 aus. (Bild: © Harald Dostal)
Meinhard Lukas, seit 1. Oktober 2015 Rektor der JKU in Linz. Seine aktuelle zweite Periode läuft am 30. September 2023 aus.

Nachdem in der Verordnung „die Fragen der Gefährdung und Gefahrenvermeidung konkret geregelt“ werden, könne ein Nicht-Infizierter auch nicht „ohne Weiteres“ etwa vom Arbeitsplatz fern bleiben, wenn in seinem Büro ein Corona-Positiver sitzt. Lukas betont einmal mehr: „Sie greift erheblich in das bestehende Gefüge der Rechtsordnung ein. Dieser Schritt scheint mir juristisch nicht bis ins Letzte durchdacht zu sein. Die Verordnung des Ministers könnte ihrerseits aus unterschiedlichen Betroffenheiten heraus bekämpft werden.“ Warum man sich „gezwungen sieht, jetzt im Hochsommer diese Verordnung zu erlassen“, könne er sich nur damit erklären, dass die Politik letztlich kapituliere, da sich immer mehr nicht mehr an die bisher geltenden Vorschriften halten würden.

JKU setzt weiter auf vorsichtigen Umgang
Die JKU sei immer einen sehr vorsichtigen Weg im Umgang mit Corona gegangen. Sehr konsequent wurde Distance Learning verfolgt, an der Maskenpflicht festgehalten und 3G-Kontrollen durchgehalten. Er gehe davon aus, dass „wir daher auch jetzt die Möglichkeiten dieser Verordnung nicht ausreizen werden“. Die Uni habe zwar noch nicht „final entschieden“, aber er gehe davon aus, dass „Corona-positive Kollegen von uns die Empfehlung erhalten werden, zu Hause zu bleiben - unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind. Alles andere wäre aus meiner Sicht ein falsches Signal einer Universität“.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt