In zwei Fällen soll der freiheitliche Landtagsklub im Jahr 2020 unzulässigerweise Steuergeld für FPÖ-Parteiwerbung ausgegeben haben. Das geht laut Rechnungshof aus dem am Freitag veröffentlichten Rechenschaftsbericht der FPÖ hervor.
Zwei mögliche Ungereimtheiten meldet der Bundesrechnungshof in der Bilanz der FPÖ für das Jahr 2020. In beiden Fällen geht es um unzulässige Spenden. Zum einen habe der Freiheitliche Landtagsklub Oberösterreich Facebookwerbung für Klubobmann Herwig Mahr bezahlt - es geht um rund 60 Anzeigen auf der Social-Media-Plattform. Allerdings hätten die Posts zum Teil keine Information über die Tätigkeit des Landtagsklubs enthalten.
So wurden etwa „typische Partei-Slogans der FPÖ“, flankiert vom Parteilogo, verwendet, „die nicht auf die Kompetenzen des Klubs im Landtag abzielen“, heißt es im Rechnungshofbericht. „Nach Ansicht des Rechnungshofes handelt es sich dabei bei mehr als der Hälfte um unzulässige Spenden des Klubs zugunsten der FPÖ“, so der Rechnungshof. Die Kosten wären von der Partei zu tragen gewesen.
Bildungswerk zahlt Parteiwerbung
Im zweiten Fall geht es um die Zeitschrift „OÖ Informiert“ des „Freiheitlichen Bildungswerks“ in Oberösterreich. Die Zeitung werbe unablässig für die Partei - etwa mit Interviews mit Landesparteiobmann Manfred Haimbuchner, Berichte über FPÖ-Positionen oder Artikel über Parteiveranstaltungen.
Weil diese Zeitung zwar für die Partei werbe, aber vom Bildungswerk bezahlt werde, vermutet der Rechnungshof auch hier eine unzulässige Spende: „Bildungseinrichtungen von Parteien dürfen keine Spenden an Parteien tätigen. Der Rechnungshof ist der Ansicht, dass es sich bei der Zeitschrift ,OÖ informiert‘ um durch das freiheitliche Bildungswerk finanzierte Werbung für die FPÖ handelt.“
Beide Vorkommnisse wurden vom Rechnungshof dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat gemeldet.
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