
In zwei Fällen soll der freiheitliche Landtagsklub im Jahr 2020 unzulässigerweise Steuergeld für FPÖ-Parteiwerbung ausgegeben haben. Das geht laut Rechnungshof aus dem am Freitag veröffentlichten Rechenschaftsbericht der FPÖ hervor.
Zwei mögliche Ungereimtheiten meldet der Bundesrechnungshof in der Bilanz der FPÖ für das Jahr 2020. In beiden Fällen geht es um unzulässige Spenden. Zum einen habe der Freiheitliche Landtagsklub Oberösterreich Facebookwerbung für Klubobmann Herwig Mahr bezahlt - es geht um rund 60 Anzeigen auf der Social-Media-Plattform. Allerdings hätten die Posts zum Teil keine Information über die Tätigkeit des Landtagsklubs enthalten.
So wurden etwa „typische Partei-Slogans der FPÖ“, flankiert vom Parteilogo, verwendet, „die nicht auf die Kompetenzen des Klubs im Landtag abzielen“, heißt es im Rechnungshofbericht. „Nach Ansicht des Rechnungshofes handelt es sich dabei bei mehr als der Hälfte um unzulässige Spenden des Klubs zugunsten der FPÖ“, so der Rechnungshof. Die Kosten wären von der Partei zu tragen gewesen.
Bildungswerk zahlt Parteiwerbung
Im zweiten Fall geht es um die Zeitschrift „OÖ Informiert“ des „Freiheitlichen Bildungswerks“ in Oberösterreich. Die Zeitung werbe unablässig für die Partei - etwa mit Interviews mit Landesparteiobmann Manfred Haimbuchner, Berichte über FPÖ-Positionen oder Artikel über Parteiveranstaltungen.
Weil diese Zeitung zwar für die Partei werbe, aber vom Bildungswerk bezahlt werde, vermutet der Rechnungshof auch hier eine unzulässige Spende: „Bildungseinrichtungen von Parteien dürfen keine Spenden an Parteien tätigen. Der Rechnungshof ist der Ansicht, dass es sich bei der Zeitschrift ,OÖ informiert‘ um durch das freiheitliche Bildungswerk finanzierte Werbung für die FPÖ handelt.“
Beide Vorkommnisse wurden vom Rechnungshof dem Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat gemeldet.
















Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).